ᐅ Eigenleistungen beim KfW Programm 153 (Energieeffizient Bauen)
Erstellt am: 14.03.16 11:43
Hallo zusammen
Vielleicht hat von Euch jemand eine Antwort darauf:
wie verhält es sich bei Eigenleistungen beim Hausbau, wenn man das KfW Programm 153 in Anspruch nimmt? Weil ich gelesen habe, dass Eigenleistungen nicht gefördert werden. Kann man dann in dem Fall nur Leistungen bis 100000€ (ab 01.04.16) geltend machen, die durch einen Handwerkerbetrieb durchgeführt werden? Bsp.: Wenn der Rohbau des Hauses 160000€ kostet, könnte man davon 100000€ Förderung geltend machen, weil diese Arbeiten von Handwerkbetrieben durchgeführt werden? Also könnte man trotzdem 100000€ geltend machen auch wenn Eigenleistungen erbracht werden, aber der "Wert" der Handwerkerleistungen über 100000€ sind? Wobei die Handwerkerleistungen bedeutend größer sein werden.
Vielen Dank
Vielleicht hat von Euch jemand eine Antwort darauf:
wie verhält es sich bei Eigenleistungen beim Hausbau, wenn man das KfW Programm 153 in Anspruch nimmt? Weil ich gelesen habe, dass Eigenleistungen nicht gefördert werden. Kann man dann in dem Fall nur Leistungen bis 100000€ (ab 01.04.16) geltend machen, die durch einen Handwerkerbetrieb durchgeführt werden? Bsp.: Wenn der Rohbau des Hauses 160000€ kostet, könnte man davon 100000€ Förderung geltend machen, weil diese Arbeiten von Handwerkbetrieben durchgeführt werden? Also könnte man trotzdem 100000€ geltend machen auch wenn Eigenleistungen erbracht werden, aber der "Wert" der Handwerkerleistungen über 100000€ sind? Wobei die Handwerkerleistungen bedeutend größer sein werden.
Vielen Dank
E
elVincent14.03.16 17:22Ich habe es zwar selbst noch nicht in der Praxis erlebt, meine aber verstanden zu haben, dass die KfW für das zur Verfügung gestellte Geld einen Verwendungsnachweis benötigt. Es muss also mit Rechnungen belegt werden, dass der Betrag tatsächlich ausgegeben wurde.
In deinem Fall würde ich also sagen, du kannst alle Handwerkerleistungen, die mit Rechnungen belegbar sind, über die KfW abwickeln und die Materiallieferungen für alles, was du darüber hinaus noch in Eigenleistung erbringst. Den Gegenwert deiner eigenen Arbeitszeit finanzieren die nicht, denn das wäre ja wie eine Lohnzahlung für deine Eigenleistungen.
In deinem Fall würde ich also sagen, du kannst alle Handwerkerleistungen, die mit Rechnungen belegbar sind, über die KfW abwickeln und die Materiallieferungen für alles, was du darüber hinaus noch in Eigenleistung erbringst. Den Gegenwert deiner eigenen Arbeitszeit finanzieren die nicht, denn das wäre ja wie eine Lohnzahlung für deine Eigenleistungen.
Sehe das unkritisch. Das KfW Darlehen wird über deine finanzierende Bank im Hintergrund zur Verfügung gestellt, eben zu den dann gültigen Konditionen. Für dich macht das erst mal keinen Unterschied. Du rennst mit deinem Vorhaben zu einer Bank für eine Finanzierung. Klar ist natürlich, dass die gesamte Darlehenssumme natürlich über der Förderung liegen muss. Auch sind dann bereits Eigenleistungen berücksichtigt.
H
HilfeHilfe15.03.16 06:48ihr solltet die Bank befragen die das Darlehen auszahlt. Bei uns wurden auch Rechnungen nachgefragt
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