Eine Frage an eventuelle Juristen oder Leute, die ähnliche Erfahrungen hatten.
Wir haben vom Keller (auf der Straßenseite auf Straßenniveau) ins EG eine U-förmige Stahlbetontreppe (doppelt gewendelt ohne Zwischenpodest).
"Hinter" der Treppe ist ein Fenster, damit es im Treppenaufgang etwas heller ist und man nicht auch tagsüber immer das Licht anmachen muss.
Das Fenster ist geschlossen, also nicht zum öffnen vorgesehen (ohne Hebel etc.)
Soweit so gut. Jetzt hatten wir letztens aber überlegt, evtl. eine (teil)satinierte Scheibe einzusetzen, damit man von außen die Treppe nicht so sieht und dabei ist aufgefallen, dass man die Scheibe wohl nie wieder aus dem Fenster bekommt, da die Treppe bis an die Wand reicht.
Die Frage ist jetzt, ist das ein (versteckter) Mangel, wenn man an einem Fenster die Scheibe nicht tauschen kann, ohne entweder die Treppe massiv zu beschädigen oder innen den Putz und teilweise das Mauerwerk etwas aufstemmen zu müssen?
Es geht jetzt erst mal nicht um das andere Glas, da könnte man sich, gerade im Keller, auch mit einer Folie behelfen. Jedoch frage ich mich, wer sonst die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn die Scheibe z.B. mal kaputt geht. Dann müsste wie gesagt über dem Fenster die Wand etwas aufgestemmt werden, damit man die Scheibe nach oben raus ziehen kann.
Vielen Dank für Antworten, Meinungen und evtl. vergleichbaren Urteilen oder Gesetzestexten...
Wir haben vom Keller (auf der Straßenseite auf Straßenniveau) ins EG eine U-förmige Stahlbetontreppe (doppelt gewendelt ohne Zwischenpodest).
"Hinter" der Treppe ist ein Fenster, damit es im Treppenaufgang etwas heller ist und man nicht auch tagsüber immer das Licht anmachen muss.
Das Fenster ist geschlossen, also nicht zum öffnen vorgesehen (ohne Hebel etc.)
Soweit so gut. Jetzt hatten wir letztens aber überlegt, evtl. eine (teil)satinierte Scheibe einzusetzen, damit man von außen die Treppe nicht so sieht und dabei ist aufgefallen, dass man die Scheibe wohl nie wieder aus dem Fenster bekommt, da die Treppe bis an die Wand reicht.
Die Frage ist jetzt, ist das ein (versteckter) Mangel, wenn man an einem Fenster die Scheibe nicht tauschen kann, ohne entweder die Treppe massiv zu beschädigen oder innen den Putz und teilweise das Mauerwerk etwas aufstemmen zu müssen?
Es geht jetzt erst mal nicht um das andere Glas, da könnte man sich, gerade im Keller, auch mit einer Folie behelfen. Jedoch frage ich mich, wer sonst die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn die Scheibe z.B. mal kaputt geht. Dann müsste wie gesagt über dem Fenster die Wand etwas aufgestemmt werden, damit man die Scheibe nach oben raus ziehen kann.
Vielen Dank für Antworten, Meinungen und evtl. vergleichbaren Urteilen oder Gesetzestexten...
Ich kann mir das leider auch nicht vorstellen.
Bei uns wurden letztens noch zwei Scheiben ausgetauscht, da diese mit Kratzern/Flecken geliefert wurden.
Dazu hat der Fensterbauer den inneren Rahmen (der die Scheibe hält) gelöst und konnte dann die Scheibe einfach heraus nehmen.
Bei uns wurden letztens noch zwei Scheiben ausgetauscht, da diese mit Kratzern/Flecken geliefert wurden.
Dazu hat der Fensterbauer den inneren Rahmen (der die Scheibe hält) gelöst und konnte dann die Scheibe einfach heraus nehmen.
P
Peanuts7404.03.16 14:01Bauexperte schrieb:
So, in etwa, geht das auch mit dem Fensterglastausch. Dieser dauert normalerweise etwa 30 Minuten; bei Deinem TH-Fenster wohl länger, weil die Scheibe nicht frontal von vorne gelöst werden kann. Es muß vom EG und DG (oder OG, je nachdem, welchen Haustyp Du hast bauen lassen) gearbeitet werden.
Also kein Mangel - Du hast die Ausführungspläne abgenickt und Dein Architekt durfte davon ausgehen, daß Du des Denkens kundig bist
Grüße, BauexperteWie gesagt, des denkens bin ich wohl schon fähig, nur als Planer könnte man einen auf solche Tücken aufmerksam machen, oder bist Du auch der Meinung, hoffentlich unterschreibt der AG den Vertrag, was später ist interessiert mich nicht? Die meisten bauen 1 Haus in ihrem Leben und Du willst jetzt sagen, jemand der sonst nichts mit Bauplanung zu tun hat muss dennoch auf dem Papier schon jede Tücke erkennen? Dann frage ich mich, weshalb es selbst von gelernten Planern und Architekten so viel Planungsfehler gibt?
Dann würde ich bei Euch keine Planung machen lassen!
P
Peanuts7404.03.16 14:03Jochen104 schrieb:
Ich kann mir das leider auch nicht vorstellen.
Bei uns wurden letztens noch zwei Scheiben ausgetauscht, da diese mit Kratzern/Flecken geliefert wurden.
Dazu hat der Fensterbauer den inneren Rahmen (der die Scheibe hält) gelöst und konnte dann die Scheibe einfach heraus nehmen.Ja, normal ist das kein Problem, nur kann man es wahrscheinlich nicht nach vorn rausnehmen, weil das dann wie gesagt die Treppe vermutlich im Weg ist.
S
Sebastian7904.03.16 14:10Stück nach unten, dann schräg und raus.
Ich würde einfach den Fensterbauer mal fragen, was er dazu sagt.
Ich würde einfach den Fensterbauer mal fragen, was er dazu sagt.
S
Sebastian7904.03.16 14:16Das würde ich nicht unterschreiben