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ᐅ Fensterarten Einflüglig, Zweiflüglig, welche Breiten - Erfahrungen?


Erstellt am: 18.01.16 21:21

Saruss24.01.16 19:22
Payday schrieb:
so und nun mache das geteilte Fenster oben mal richtig auf und lasse deine Tochter allein im Zimmer. na würdest du es machen? wenn nein dann ist der Schutz mehr als mangelhaft!

dazu muss man auch nicht besonders artistisch sein als Kind. für erwachsene ist diese Brüstung auch weniger gedacht, die können auch über 90cm fallen
So ein Schmarrn. Ich kann im Haushalt 1000de lebensgefährliche Situationen für meine Kinder hervorrufen, wenn ich mich grob fahrlässig verhalte. Ich gehe ja auch nicht mit meinen Kleinen in meinen Bastelkeller, stelle meine Kreissäge an und lasse die Kleine damit allein. Oder Oder Oder. Davon abgesehen haben wir ne Kontrollierte-Wohnraumlüftung, die Fenster werden maximal zum putzen geöffnet. Und unsere Tochter kann schon lange Gegenstände herumschieben und hochklettern, da würden mehr cm Höhe auch kein Schutz sein.
Payday27.01.16 17:26
Saruss schrieb:
So ein Schmarrn. Ich kann im Haushalt 1000de lebensgefährliche Situationen für meine Kinder hervorrufen, wenn ich mich grob fahrlässig verhalte. Ich gehe ja auch nicht mit meinen Kleinen in meinen Bastelkeller, stelle meine Kreissäge an und lasse die Kleine damit allein. Oder Oder Oder. Davon abgesehen haben wir ne Kontrollierte-Wohnraumlüftung, die Fenster werden maximal zum putzen geöffnet. Und unsere Tochter kann schon lange Gegenstände herumschieben und hochklettern, da würden mehr cm Höhe auch kein Schutz sein.

als ING solltest du aber wissen das regeln nicht nach Logik gemacht werden. die Vorschrift ist GENAU für meinen oben genannten fall gemacht. wenn das Kind wirklich etwas "kompliziertes" macht, kann es immer und überall runterfallen und man kann sich nicht seiner Aufsichtspflicht entziehen. wenn aber der herunterfallen so leicht gemacht wird wie beschrieben, ist das mehr als fahrlässig und vom Gesetzgeber halt nicht erlaubt. eine Kreissäge ist ein schwachsinniges Beispiel und die Lüftungsanlage ist keine ausrede für diese Methode. wenn in 3jahren die Anlage ausgestellt und gelüftet wird? ausreden kennen die Leute doch zu genüge.
einzige Möglichkeit wäre, das das Fenster oben nur gekippt werden kann und das richtige öffnen mechanisch dauerhaft verhindert wird.
Saruss27.01.16 17:35
Payday schrieb:
als ING solltest du aber wissen das regeln nicht nach Logik gemacht werden. die Vorschrift ist GENAU für meinen oben genannten fall gemacht. wenn das Kind wirklich etwas "kompliziertes" macht, kann es immer und überall runterfallen und man kann sich nicht seiner Aufsichtspflicht entziehen. wenn aber der herunterfallen so leicht gemacht wird wie beschrieben, ist das mehr als fahrlässig und vom Gesetzgeber halt nicht erlaubt. eine Kreissäge ist ein schwachsinniges Beispiel und die Lüftungsanlage ist keine ausrede für diese Methode. wenn in 3jahren die Anlage ausgestellt und gelüftet wird? ausreden kennen die Leute doch zu genüge.
einzige Möglichkeit wäre, das das Fenster oben nur gekippt werden kann und das richtige öffnen mechanisch dauerhaft verhindert wird.

Meine Fenster sind nach Vorschrift, ganz legal so ohne Franz. Balkon, ganz nach Gesetz, egal wie logisch oder unlogisch.
Sobald man ein Fenster mehr als kippen kann, besteht imho immer ein Risiko für Kinder, heraus zu fallen (es fallen sogar ab und zu mal Erwachsene).
Meine Kleine schiebt sich schon längst für Stellen wo sie nicht dran kommt Stühle oder vgl hin, die Höhe des Fensters ist somit nahezu irrelevant. Ich wüsste jetzt nicht wo ich es wirklich einfacher mache, außer dass man nichts hinschieben muss.
Payday27.01.16 17:41
über die Logik von Gesetzen und regeln müssen wir uns nicht unterhalten. wenn der Gesetzgeber 90cm Brüstungshöhe in 1 Stück ohne stufe haben möchte - dann ist das halt so.
wir (bzw ich) hätten auch lieber bodentiefe Fenster ohne den festen teil unten und ohne den Gitter davor. ist halt nicht erlaubt und durch ist das Thema. dafür haben wir nun eine Variante die sonst nicht jeder hier im Gebiet hat. die meisten haben die französische Variante mit Gitter oder gar keine bodentiefen Fenster.
T2115027.01.16 18:03
Payday schrieb:


wir (bzw ich) hätten auch lieber bodentiefe Fenster ohne den festen teil unten und ohne den Gitter davor. ist halt nicht erlaubt und durch ist das Thema. dafür haben wir nun eine Variante die sonst nicht jeder hier im Gebiet hat. die meisten haben die französische Variante mit Gitter oder gar keine bodentiefen Fenster.

Volle Zustimmung.

Hätte ich im OG auch gerne gehabt.

Als mir dann klar wurde: Das bedingt überall diese Gitter UND es ist deshalb NOCH teurer. Schlug mein schwäbisch Herz schneller, ich hab die Variante geteilt genommen (bodentief, aber Öffnung nur ab 90 cm).

Geld gespart. Keine Gitter - die mir überhaupt nicht gefallen - ich sehe das überall in der Nachbarschaft. Sieht aus, wie an´s Haus an-gepappt. Nicht mein Ding.

Und ganz ehrlich: Okay, ich kann die Fenster im OG nicht bodentief öffnen. Gut. Aber ob ich das könnte und hab das Gitter am Knie, oder eben jetzt nicht und da ist ein Stück Fenster....beinahe egal, zumindest für mich.

LG
Thorsten
fenstergitterkreissägegesetzgeberbodentief