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ᐅ Wann ist es Grenzbebauung?


Erstellt am: 18.12.15 10:55

S
sauerpeter
18.12.15 10:55
Mal eine Frage zur Grenzbebauung.

Wenn auf dem Grundstück schon seit 20 Jahren ein alter massiver Schuppen steht, muss ich diesen dann zur Grenzbebauung dazu zählen? Er stand ja schon vor dem Kauf?
Und was ist, wenn er auf der gesamten Länge ca. 20 cm über der Grenze steht? Ist das dann Grenzbebauung? Bei uns ist das der Fall, die Nachbarn haben uns gesagt, das der ein bißchen bei ihnen drauf steht, die damit aber absolut kein Problem haben. Die haben daran an dann gleich ihre Garage gebaut.

Auf der anderen Seite würden wir nun aber auch gern eine Garage hinsetzen. Falls ich den o.g. Schuppen für dei Grenzbebauung mit einplanen muss, kann ich dann den Nachbarn fragen, ob er damit einverstanden wäre, wenn ich da eine 9m lange Garage hinsetze? Würde das auf meine Kosten dann von einem Notar beurkunden lassen, das es sicher ist. Sofern er natürlich einverstanden ist. Dann hat man ein öffentliche rechtliches Dokument mit Nachweis, das beide einverstanden sind.

Geht das?
T
toxicmolotof
18.12.15 11:03
Ersetze Schuppen mal durch Garage und lies deinen Bericht erneut. Dann sollte klar sein, dass es zählt.

Was hat denn der Kauf damit zu tun?

Sonst könnte ja jeder mit Verkauf/Kauf diese Regeln umgehen.

Im Zweifel hilft aber ein Gespräch mit dem anderen Nachbarn, denn eo kein Kläger da kein Richter und mit schriftlicher Zustimmung lässt dich auch bei sowas beim Amt oft viel mit relativ wenig erreichen.
S
sauerpeter
18.12.15 11:40
toxicmolotow schrieb:
Ersetze Schuppen mal durch Garage und lies deinen Bericht erneut. Dann sollte klar sein, dass es zählt.
Warum sollte es dann klar sein?
toxicmolotow schrieb:
Was hat denn der Kauf damit zu tun?
Kann ja sein, das es irgendwelche Sonerregelungen gibt, das alte Gebäude, errichtet vor x oder sonst was, eine Sonderstellung einnehmen. Und man da vielleicht nicht alles ansetzen muss oder man diesen icht beachten muss oder oder oder...

Sonst könnte ja jeder mit Verkauf/Kauf diese Regeln umgehen.
toxicmolotow schrieb:
Im Zweifel hilft aber ein Gespräch mit dem anderen Nachbarn, denn eo kein Kläger da kein Richter und mit schriftlicher Zustimmung lässt dich auch bei sowas beim Amt oft viel mit relativ wenig erreichen.
Heißt das (irgendwie passen nicht alle Wörter), das man mit schriftlicher Zustimmung bei Amt viel erreichen kann?
S
sauerpeter
18.12.15 11:41
Und was ist vor allem, wenn der aktuelle alte Schuppen über einer Grundstücksgrenze reicht?
M
Musketier
18.12.15 14:35
sauerpeter schrieb:
Und was ist vor allem, wenn der aktuelle alte Schuppen über einer Grundstücksgrenze reicht?
Steht er dann nicht trotzdem auf der Grenze oder ist der so schmal bei euch?
M
Musketier
18.12.15 14:38
Vielleicht als kleiner Hinweis noch. Zumindest bei uns gibt es eine maximale Länge pro Grenze (9m) und eine Gesamtlänge aller Grenzbebauungen (ich glaube 15m). Vielleicht löst das schon dein Problem.
grenzbebauungschuppengarageamt