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ᐅ Leistungen aus dem Bauvertrag wieder raus nehmen


Erstellt am: 15.12.15 09:19

Bau.Joe15.12.15 09:19
Hallo,

ich hätte eine Frage. Wir haben einen Vertrag mit einer Baufirma geschlossen. Das Angebot war fast Schlüsselfertig. Wir sind aber nicht mit der angebotenen Heizung zufrieden. Deshalb würden wir jetzt gerne eine eigene Heizungsfirma beauftragen.
Weiß jemand zufällig was man dabei beachten muss? Darf man Leistungen einfach aus dem Vertrag nehmen? Welche Kosten könnten dabei auf uns zunehmen? Wir haben bei Vertragsabschluss besprochen, dass wir mit der Heizung nicht zufrieden sind und eine andere wollen. Der Bauträger ist dabei aber nicht tätig geworden und hat einfach auf Zeit gespielt. Die Bemusterung und Werksplanung ist erst im Januar. Die Firma hatte also noch keine Ausgaben für Material oder sonstige Leistungen.
Vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Erfahrung schon gemacht.
Müllerin15.12.15 09:27
keinen Rat, nur eine Frage: warum unterschreibt man einen Vertrag, mit dessen Inhalt man so nicht einverstanden ist?
Koempy15.12.15 09:27
Man kann in der Regel komplette Gewerke wieder rausnehmen. Aber in der Regel bekommt man deutlich weniger gutgeschrieben, so dass es sich dann häufig doch nicht lohnt. Aber das ist ein Thema, dass man mit seiner Baufirma besprechen muss.
Warum habt ihr denn unterschrieben, wenn ihr so mit der Heizung nicht zufrieden wart?

Das andere Problem ist die Gewährleistung. Denn die Heizung spielt doch schon eine Zentrale Rolle. Und ich weiß nicht, ob sie das so einfach mitmachen.
Musketier15.12.15 09:55
Vorab die Frage Bauträger oder Generalübernehmer?


Wir haben uns die unsicheren Positionen als Alternativpositionen in den Vertrag schreiben lassen. (z.b.Grundstück bei Entfall der Treppe.....XXX€).Das ist bei euch natürlich zu spät.
Sofern der vertrag mit einem Generalübernehmer ist, werdet ihr vermutlich weniger gutgeschrieben bekommen, da der GÜ auf seinen Gewinn natürlich nicht verzichten will. Machbar sollte das aber sein.Die Gewährleistung läuft halt dann über die Firma des Heizungseinbauers. Eventuell könnte auch der Generalübernehmer die Heizung ausschreiben und ihr bezieht die Heizung über den Generalübernehmer. Das kann bei der Konstellation mit der nachträglichen Herausnahme eines Gewerkes in Summe vielleicht sogar günstiger sein.

Sollte es ein Bauträgervertrag sein, kann ich nichts dazu sagen, da der ja notariell beglaubigt ist und ich nicht weiß, inwieweit der anpassbar ist.
HilfeHilfe15.12.15 11:14
habt ihr das Thema noch mal angesprochen ? Ist Bauträger nicht bereit gegen Aufpreis eine andere Heizung einzubauen ?

Er wird doch auch eine Sanitärfirma mit dem Gewerk beauftragen. Wir konnten bei jedem Gewerk eine Änderung abweichend zum Vertrag vornehmen. Entweder war es kostenneutral oder eben Aufpreis. Es waren Themen wie andere Wandfarbe, Andere Keramik Sanitär, Abhängen Decken etc pp
Bauexperte15.12.15 11:51
Hallo,
Bau.Joe schrieb:

ich hätte eine Frage. Wir haben einen Vertrag mit einer Baufirma geschlossen. Das Angebot war fast Schlüsselfertig. Wir sind aber nicht mit der angebotenen Heizung zufrieden. Deshalb würden wir jetzt gerne eine eigene Heizungsfirma beauftragen.
Weiß jemand zufällig was man dabei beachten muss? Darf man Leistungen einfach aus dem Vertrag nehmen? Welche Kosten könnten dabei auf uns zunehmen?
Es ist selten zielführend, ein mittiges Gewerk aus der Leistung herauszunehmen. In aller Regel arbeiten BU mit einem festen Handwerkerstamm zusammen; sind aufeinander eingespielt, kennen den von ihnen verbauten Standard sehr gut. Es kann daher gut sein, daß der aktuelle Sanitärbetrieb auf keinerlei Erfahrung mit dem, von Dir favorisierten Heizsystem hat und sich deshalb der Änderung widersetzt.

Du kannst das Gewerk aus der Leistung herausnehmen, das kann Dir Niemand verbieten; Du bist AG. Du mußt aber damit rechnen, daß Dir der Gutschriftsbetrag nicht zusagen "wird" und das der, in der Folge von Dir, beauftragte Sanitärbetrieb nicht nur das Gewerk Heizung, sondern auch Sanitär übernehmen muß, da Dein BU nur das gesamte Gewerk gutschreibt. Im Übrigen wird ihm (dem neuen Sanitärer) sicherlich ein festes Zeitfenster vorgegeben, in welcher er seine Leistung zu erbringen hat. Ich würde sogar soweit gehen, eine ordentliche Abnahme zu verlangen, deren Kosten Du übernehmen mußt.
Bau.Joe schrieb:

Die Bemusterung und Werksplanung ist erst im Januar. Die Firma hatte also noch keine Ausgaben für Material oder sonstige Leistungen.
Das ist nicht richtig. Der, von Deinem BU favorisierte Sanitärbetrieb hat Deinen Bau bereits fest eingeplant; Material bei seinem Zulieferer in die Einkaufskonditionen-Verhandlung einbezogen, seine Mitarbeiter eingeplant usw.

Grüße, Bauexperte
heizungvertraggewerksanitärbetriebgeneralübernehmerbauträgergewährleistung