ᐅ Hausbau auf Grundstück
Erstellt am: 07.09.15 16:11
Hallo,
wir haben ein Grundstück erworben, das aus 2 Teilen besteht. Der obere Teil ist topfeben und riesig, der Untere ist leicht abschüssig und schmäler. Nun haben wir erfahren, dass auf dem unteren Teil, genau an der Grenze zum Nachbargrund schon einmal ein kleines Wohnhaus stand, das aber schon vor Jahren abgerissen wurde. Nun wurde uns gesagt, dass die Behörde evtl. darauf bestehen könnte, dass wir wieder an der selben Stelle unseren Neubau errichten müssen. Dies wäre aber nach den neuen Bauvorschriften ja gar nicht möglich, da es wie gesagt direkt am Nachbargrundstück stand. Oder?
Gibt es evtl. hier eine Verjährung?
Danke
Nadja
wir haben ein Grundstück erworben, das aus 2 Teilen besteht. Der obere Teil ist topfeben und riesig, der Untere ist leicht abschüssig und schmäler. Nun haben wir erfahren, dass auf dem unteren Teil, genau an der Grenze zum Nachbargrund schon einmal ein kleines Wohnhaus stand, das aber schon vor Jahren abgerissen wurde. Nun wurde uns gesagt, dass die Behörde evtl. darauf bestehen könnte, dass wir wieder an der selben Stelle unseren Neubau errichten müssen. Dies wäre aber nach den neuen Bauvorschriften ja gar nicht möglich, da es wie gesagt direkt am Nachbargrundstück stand. Oder?
Gibt es evtl. hier eine Verjährung?
Danke
Nadja
D
Doc.Schnaggls07.09.15 16:18Hallo Nadja,
gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan?
Oder wird nach §34 festgelegt wie Ihr bauen dürft?
Sind eventuell ein baufenster oder auch nur Baulinien vorhanden?
Grüße,
Dirk
gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan?
Oder wird nach §34 festgelegt wie Ihr bauen dürft?
Sind eventuell ein baufenster oder auch nur Baulinien vorhanden?
Grüße,
Dirk
Hallo Angel77,
Doc.Schnaggels hat schon die richtigen Fragen gestellt. Ich vermute, dass Ihr mit gefährlichem Halbwissen konfrontiert worden seid, denn grundsätzlich gilt bei einem Neubau immer aktuelles Planungsrecht. Was früher mal irgendwo gestanden hat, ist rechtlich grundsätzlich irrelevant.
MfG
Dirk Grafe
Doc.Schnaggels hat schon die richtigen Fragen gestellt. Ich vermute, dass Ihr mit gefährlichem Halbwissen konfrontiert worden seid, denn grundsätzlich gilt bei einem Neubau immer aktuelles Planungsrecht. Was früher mal irgendwo gestanden hat, ist rechtlich grundsätzlich irrelevant.
MfG
Dirk Grafe
Der Standort des alten Gebäude ist nicht so ausschlaggebend, aber ggf. die der Nachbarhäuser.
Wenn z.B. alle Häuser in der Umgebung an der Straße stehen und hinten raus einen großen Garten haben darfst du ggf. auf deinem Grundstück das Haus nicht nach hinten stellen sondern musst vor an die Straße.
Wenn z.B. alle Häuser in der Umgebung an der Straße stehen und hinten raus einen großen Garten haben darfst du ggf. auf deinem Grundstück das Haus nicht nach hinten stellen sondern musst vor an die Straße.
Dirk Grafe schrieb:
Hallo Angel77,
Doc.Schnaggels hat schon die richtigen Fragen gestellt. Ich vermute, dass Ihr mit gefährlichem Halbwissen konfrontiert worden seid, denn grundsätzlich gilt bei einem Neubau immer aktuelles Planungsrecht. Was früher mal irgendwo gestanden hat, ist rechtlich grundsätzlich irrelevant.
MfG
Dirk GrafeGilt das auch wenn das alte Haus ohne Genehmigung abgerissen wurde?D
Doc.Schnaggls08.09.15 12:37@Wastl: Wie ich letztes Jahr gelernt habe, braucht man in BW für den Abriss eines Einfamilienhaus keine Genehmigung mehr.
Der Leiter des Bauamtes hat mir erklärt, dass man in BW seit kurzem ohne Genehmigung abreissen darf - lediglich beim Abriss einer Doppelhaushälfte muss der Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte schriftlich informiert werden.
Kaum zu glauben, aber hier gibt es jetzt doch tatsächlich weniger Bürokratie...
Grüße,
Dirk
Der Leiter des Bauamtes hat mir erklärt, dass man in BW seit kurzem ohne Genehmigung abreissen darf - lediglich beim Abriss einer Doppelhaushälfte muss der Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte schriftlich informiert werden.
Kaum zu glauben, aber hier gibt es jetzt doch tatsächlich weniger Bürokratie...
Grüße,
Dirk
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