Nein, die Energieeinsparverordnung 2014 gilt bereits für alle Bauanträge, die seit dem 1.5.2014 gestellt worden sind, aber sinngemäß sieht es so aus, dass die aktuellen Regeln darin vergleichbar sind mit den Grenzen aus der Energieeinsparverordnung 2009 und erst ab dem 1.1.2016 verschärfte Grenzen gelten werden. Quasi ein Werk mit zwei verschiedenen Werten, je nach Datum. So hat man die Grenzen heute schon für die Zukunft festgelegt ohne dann eine neue Energieeinsparverordnung 2016 erstellen zu müssen, was zu einer Planungssicherheit für die nächsten Jahre geführt hat.
Aber ein Fachmann kann das vermutlich besser erklären und komplett richtig darstellen.