Holzpreiserhöhung - Auftragsbestätigung bereits unterschrieben

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M

MM1506zzzz

1. Und wenn im Zuge der Genehmigungsplanung ein Detail am Haus geändert werden muß ?

2. Ich kann mir kaum vorstellen, daß Ihr für alle Optionen und Eventualitäten der Bemusterung die Preise jetzt schon fixiert habt...
 
L

lisa-kessler

1. Die Baugenehmigung ist bereits durch.
2. Alle nicht, aber wenn ich dann z.B. einen andere Badewanne nehme, als die, die im Standard enthalten ist, kann mir doch wohl kaum 10.000€ mehr aufgeschlagen werden...
Oder sehe ich das falsch? :)

Vielleicht frage ich einfach beim Haushersteller nach!
 
L

lisa-kessler

Lieber nicht. Evtl. weckst Du damit schlafende Hunde. Uns geht es ebenso wie Dir und auch wenn wir uns viele Gedanken darüber machen, fragen wir lieber nicht nach. Das ist ja fast schon eine Einladung zur Preiserhöhung. :-(
Genau das sagt mein Freund auch.
Meine Hoffnung liegt hier noch auf der Auftragsbetätigung, wo die Preise ja fixiert sind.
Und wir haben eine Bau- und Leistungsbeschreibung und wissen genau welche Armatur etc im Standard enthalten sind.
Und die Sachen sind so hochwertig, dass wir nicht viel zum bemustern haben werden.

Und der Haushersteller ist regional und bekannt.. und mein Freund sagt, wenn müsse er auf uns zukommen.

Er weiß auch, dass wir am Limit sind mit dem finanziellen und nicht mehr aufnehmen können.
 
S

Stefan001

Wie ist denn der rechtliche Zusammenhang? Eine Auftragsbestätigung wofür? Und wofür benötigt ihr einen Werkvertrag?
 
A

Alessandro

Wenn du bereits den Auftrag unterschrieben hast, in dem auch die Preise aufgeführt werden und das Schreiben keine Klauseln wie "Preise verstehen sich unter Vorbehalt" oder Ähnliches enthält, bist du auf der sicheren Seite.
Bei Großprojekten wird oft nach dem "best price" Prinzip ausgeschrieben, sprich derjenige der den niedrigsten Preis abgibt, bekommt den Auftrag.
Das Bauprojekt kann bis zur Ausführung des jeweiligen Gewerks dann noch Jahre dauern. Die Abgabe des Preises ist aber verbindlich und das Risiko etwäiger Material-Preiserhöhungen trägt der Auftragnehmer.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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