Welche Versicherungen brauche ich als Hausbesitzer?

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J

Joedreck

Darum sagte ich ja es muss individuell betrachtet werden... Es aber pauschal als Gehirnwäsche der Versicherungen zu betiteln ist schlicht dumm.
 
H

Hausbauer19

Kommt halt auch sehr auf die Lebensumstände darauf an. Mein Partner verdient sehr ähnlich wie ich, beide haben die gleichen (guten) Chancen auf Karriere wenn man sich dafür entscheidet. Und Haus ist jetzt schon laut Gutachter mehr wert als bezahlt obwohl noch Nichtmal eingezogen.

Dazu kommt dass eine BU mit Raten über 2000€ quasi immer erst mal vor Auszahlung klagt. Dann kann ich mir das in meiner persönlichen Situation auch sparen. Bei anderen kann das aber extrem sinnvoll sein!
Bitte was? Das ist ja mal wieder sowas von pauschal ... Kommt auf Vorerkrankungen an und und und. Man sollte halt nicht immer den Check24 Preissieger nehmen. Üprigens der Prozentsatz an Klagen ist öffentlich einsehbar.
 
H

HilfeHilfe

Kommt halt auch sehr auf die Lebensumstände darauf an. Mein Partner verdient sehr ähnlich wie ich, beide haben die gleichen (guten) Chancen auf Karriere wenn man sich dafür entscheidet. Und Haus ist jetzt schon laut Gutachter mehr wert als bezahlt obwohl noch Nichtmal eingezogen.

Dazu kommt dass eine BU mit Raten über 2000€ quasi immer erst mal vor Auszahlung klagt. Dann kann ich mir das in meiner persönlichen Situation auch sparen. Bei anderen kann das aber extrem sinnvoll sein!
Das ist Quark , dein Vorredner hat es treffend erklärt . Man spart am falschen Ende
 
V

Vetti007

Zum Thema BU: Es gibt ein Überversicherungsverbot, und im Leistungsfall muss erst die gesetzliche (Erwerbsunfähigkeitsrente) zahlen und dann die private BU.
Ich bin auch darauf reingefallen und bin momentan überversichert, weil die Leistung der BUV nur einen bestimmten Prozentsatz des regulären Gehalts betragen darf. (Es haben sich schon Leute für weniger Geld eine Hand abgehakt.)

Problem bei der (meiner) gesetzlichen BU (berufsständiges Versorgungswerk): sie leistet nur im Fall der 100 %igen BU, nicht bei Teil-BU. Das ist der Fall wo die private BU leisten muss. Bei 100 %iger BU ist erst die gesetzliche BU dran und vielleicht zahlt dann die private BU noch eine kleine Differenz. Beiträge leiste ich aber monatlich für die volle Versicherungssumme, und das nicht zu knapp.

Darauf hat mein Versicherungsvertreter mich NICHT hingewiesen. Werde mich nächste Woche zu dem Thema noch mal ausführlich beraten lassen.
 
J

Joedreck

Die Erwerbsminderung ist nicht gleich die (teilweise) Berufsunfähigkeit.
Bei der Erwerbsminderung geht es um die Fähigkeit IRGENDEINEN Beruf auf dem Arbeitsmarkt auszuüben.
Die BU versichert (wenn richtig gewählt) die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

Beispiel: Der Dachdecker verletzt sich privat zu Hause. Er hat daraufhin Knieprobleme Und kann nicht mehr aufs Dach. Im Callcenter könnte er noch nicht arbeiten.
Hier ist die BU wichtig, da er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ist aber nicht insg unfähig einen Beruf auszuüben.

Darum ist eine private Absicherung wichtig. Unter den Voraussetzungen die ich weiter oben genannt habe.
 
Musketier

Musketier

Wenn ich an die steigenden Raten von Krebs und Burnout denke, dann betrifft das nicht nur die körperlich arbeitende Bevölkerung, sondern auch die geistig tätigen Arbeitnehmer.
Bei diesen Fällen eine Erwerbsminderungsrente dürfte aber recht langwierig sein.
Da ist die BU mit Abstand eher zur Zahlung verpflichtet, insbesondere wenn die Verweisung auf einen anderen Beruf ausgeschlossen ist.


Zum Thema BU: Es gibt ein Überversicherungsverbot, und im Leistungsfall muss erst die gesetzliche (Erwerbsunfähigkeitsrente) zahlen und dann die private BU.
Ich bin auch darauf reingefallen und bin momentan überversichert, weil die Leistung der BUV nur einen bestimmten Prozentsatz des regulären Gehalts betragen darf. (Es haben sich schon Leute für weniger Geld eine Hand abgehakt.)
Die private BU wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Quelle Rentenbescheid24
Die private Berufsunfähigkeitsrente wird nicht auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Im Gesetz steht, dass nur Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt an die Erwerbsminderungsrente anzurechnen sind. Die Leistungen aus einer privaten BU-Rente zählen nicht dazu.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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