Brisch
13.10.2011 17:24:07
- #1
Hola.
Hemos encontrado nuestro terreno soñado. De los documentos recibidos surgen algunos factores que no puedo "valorar".
¿Podríais darme un poco de información sobre qué significan los puntos individuales y qué consecuencias tienen para la compra y la construcción de la casa para nosotros?
Muchas gracias de antemano.
-----------------------------------
* Grundstück = Allgemeines Wohngebiet (WA)
* Keine Ausnahmen zulässig
* Grundstück gehört zu A2 (=EZH max 120m² und Doppelhaushälfte max 80m² höchstzulässige überbaubare Grundfläche)
* max 80m²für Garagen etc.
* Zulässig sind Einzelhäuser und Doppelhäuser mit Höchstmaß I + D (heisst das kein Keller erlaubt ?)
* Zulässige Dächer:
geneigte Dächer, SAtteldach 30-50°, Walm und Zelt 10-35°, Pult 10-20, einheitliche Neigung beider Seiten bei Satteldächern
* keine grellen, leuchtenden Farben, reflektierende Materialien und Metalleindeckungen zulässig
* Photovoltaik + solaranlagen sind zulässig
* Lichtbänder und Firstverglasungen sind nicht zulässig (???)
* keine Klinker und Blockbohlenfassaden (???)
* Garage im Haus integriert = möglich
* Auf der Bauzeichnung weist das Grundstück eine Doppelhaushälfte Bebauung aus, in den Texten ist aber immer von Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte (Grundstücksgrenzenbebauung nur mit Einverständnis des entspr. Nachbarn) die Rede. Größe würd für ein freistehendes Einfamilienhaus reichen, kann man nun oder kann man kein Einfamilienhaus bauen ? (wahrscheinlich besser beim Amt nachfragen oder?)
Natürlich lassen wir die Unterlagen noch vom Profi prüfen, aber vielleicht habt ihr ja schon ein paar Tipps?
Saludos
Andi
Hemos encontrado nuestro terreno soñado. De los documentos recibidos surgen algunos factores que no puedo "valorar".
¿Podríais darme un poco de información sobre qué significan los puntos individuales y qué consecuencias tienen para la compra y la construcción de la casa para nosotros?
Muchas gracias de antemano.
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* Grundstück = Allgemeines Wohngebiet (WA)
* Keine Ausnahmen zulässig
* Grundstück gehört zu A2 (=EZH max 120m² und Doppelhaushälfte max 80m² höchstzulässige überbaubare Grundfläche)
* max 80m²für Garagen etc.
* Zulässig sind Einzelhäuser und Doppelhäuser mit Höchstmaß I + D (heisst das kein Keller erlaubt ?)
* Zulässige Dächer:
geneigte Dächer, SAtteldach 30-50°, Walm und Zelt 10-35°, Pult 10-20, einheitliche Neigung beider Seiten bei Satteldächern
* keine grellen, leuchtenden Farben, reflektierende Materialien und Metalleindeckungen zulässig
* Photovoltaik + solaranlagen sind zulässig
* Lichtbänder und Firstverglasungen sind nicht zulässig (???)
* keine Klinker und Blockbohlenfassaden (???)
* Garage im Haus integriert = möglich
* Auf der Bauzeichnung weist das Grundstück eine Doppelhaushälfte Bebauung aus, in den Texten ist aber immer von Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte (Grundstücksgrenzenbebauung nur mit Einverständnis des entspr. Nachbarn) die Rede. Größe würd für ein freistehendes Einfamilienhaus reichen, kann man nun oder kann man kein Einfamilienhaus bauen ? (wahrscheinlich besser beim Amt nachfragen oder?)
Natürlich lassen wir die Unterlagen noch vom Profi prüfen, aber vielleicht habt ihr ja schon ein paar Tipps?
Saludos
Andi