ᐅ mietdauer in Themen
Übernahme Mietvertrag nach Kauf
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3, 6 oder 9 Monate, je nach Mietdauer. §573c Baugesetzbuch 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate [*]5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate [*]ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
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3, 6 oder 9 Monate, je nach Mietdauer. §573c Baugesetzbuch 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate [*]5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate [*]ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Bauverzug - Welche Rechte stehen einem zu?
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Also bist du noch in der Mietdauer. Du sagst du kannst die verlorene Zeit wieder aufholen? Ja wo zum Henker kommen denn jetzt 1000€ Kosten her, wenn du noch innerhalb deiner Mietdauer bist? Meinst du, du könntest mit so Taschenspielertricks dem Bauträger nen 1000er aus der Tasche leiern, ohne dass ...
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Also bist du noch in der Mietdauer. Du sagst du kannst die verlorene Zeit wieder aufholen? Ja wo zum Henker kommen denn jetzt 1000€ Kosten her, wenn du noch innerhalb deiner Mietdauer bist? Meinst du, du könntest mit so Taschenspielertricks dem Bauträger nen 1000er aus der Tasche leiern, ohne dass ...