Welche Fragen an das Bauamt stellen?

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E

Escroda

Deine Angaben sind sehr wirr. Die Fakten sind unvollständig und widersprüchlich.
Vielleicht teilst Du uns erst mal mit, welche Fragen Du beim Bauamt gestellt hast und welche Antworten Du bekommen hast. Und dann lässt Du uns wissen, was noch unklar ist und wobei Du unsere Hilfe benötigst.
 
B

BoBaumeister

Ich glaube nicht, dass ihr mir noch helfen könnt. Das Amt hat heute signalisiert, dass eine Neubebauung nur auf dem Bestandshaus möglich ist. Dieses steht ganz oben auf einem steilen Hanggrundstück. Die umliegenden Häuser sind aber unten am Hang gebaut worden, auch haben sie Garagen. All das wird sehr wahrscheinlich in unserem Fall nicht genehmigt werden. Dass dies von der Bebauung Nachbargrundstücke abweicht, spielt keine Rolle. Wir müssten also am Hang ganz oben bauen. Das Bestandshaus ist aber zu klein. Dazu kommt, dass man eigentlich mit Baumaschinen da oben kaum rankommt. Wir vermuten, dass das Gelände früher von oben zugänglich war, bevor es zum Dornröschenschloss wurde. Das einzige Zugeständnis wären 2 Stellplätze und einen Aufzug für den Rollstuhl unten an der Straße.
Der Dame vom Amt ist aber schon klar, dass das Grundstück nach diesen Vorgaben nicht bebaut werden kann. Wir sind natürlich nicht die ersten, die danach gefragt haben.
So wie ich das verstanden habe, müsste man eine Änderung der Bebauungspläne beantragen. In einem entsprechenden Verfahren, an dem mehrere Abteilungen beteiligt sind, unter anderem der Naturschutz, würde dann entschieden werden. Das sei aber eher schwierig. Sie sagte einerseits, dass sie sehr eng an den Bebauungsplan gebunden sei, an anderer Stelle aber sagte sie, dass das ein Problem sei für das eine Lösung gefunden werden muss. Keine Ahnung, wahrscheinlich mal wieder eine Sackgasse. Weiter suchen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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