Kündigung Bauvertrag Keller - Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 02.06.2024
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A

Allthewayup

Ich muss ehrlich gestehen, dass die Konstellation in die ihr euch hineinmanövriert habt mir absolut unverständlich ist und das aus allen mir erdenklichen Blickwinkeln.

Es gibt jetzt also:
- eine Architektin (deren Rolle mir noch immer unklar ist)
- einen Kellerbauer (der die Kellerplanung des Hausbauers anzweifelt)
- einen Hausbauer (der nicht versteht warum der Kellerbauer seine Planung nicht umsetzen will)

Ist das korrekt zusammengefasst?
Mit wem sind bisher rechtsgültige Verträge geschlossen? Keller- und Hausbauer soweit ich verstanden habe. Welchen brauchbaren „Mehrwert“ liefert die Architektin bzw. ist sie überhaupt beauftragt und wenn ja für was?

Desto länger ich überlege desto mehr drängt sich mir die Frage auf, ob es denn nicht zielführender wäre den Kellerbauer zu Fragen was er von der Planung genau erwartet und ihr das dann an euren Hausbauer (ihr seid immerhin die Kunden) so weitergebt. Bedenken darf dieser gerne anmelden, dann holt ihr die Architektin vom Spielfeldrand hinzu und lasst sie das fachlich (wenn sie nicht gerade ausschließlich Innenarchitektin ist) nochmal bewerten.

Entweder nähert ihr euch einer möglichen Lösung oder lasst es tatsächlich auf die 8% ankommen bevor ihr weiter Zeit (wenn sie denn kritisch ist) verliert.
 
A

Allthewayup

Edit:
Hoffentlich hast du niemals einen Mängel-/Gewährleistungsfall während dem Bau bzw. die Jahre danach wenn das jetzt schon so ein Drama ist kannst du dir Ausmalen was dann los ist.
 
11ant

11ant

Das sind die Formulierungen aus denen wir NICHT entnommen haben, dass die Hausbaufirma die Werksplanung für den Keller machen soll
Nur der Kellerbauer ist in diesem Spiel wirklich befähigt, die Ausführungsplanung für den Keller zu machen. Es ginge nämlich eher ein Kamel durch ein Nadelöhr, als daß der Kellerbauer den Hausanbieter auf sein System geschult hätte. Besser wäre gewesen, die Architektin stünde nicht "am Spielfeldrand", sondern wäre die von Euch mandatierte "Herrin des Verfahrens", die gesamte Planung wäre von ihr und Ihr hättet den Keller über den Hausanbieter vergeben. Ich bin seit über vierzig Jahren im Bauthema und würde einen Keller nicht separat bestellen. Daß der Kellerbauer hier Unterlagen vom Hausanbieter benötigt, bedeutet nicht, daß der Hausanbieter die Keller-Ausführungsplanung liefern würde oder könnte.

Genau da liegt hier praktisch Euer Kernproblem: Der Kellerbauer benötigt die Mitwirkung des Hausanbieters zur Erfüllung seiner notwendigen Vorleistungen - soweit zum Thema "außer Kommunikation hat er noch nichts geleistet". Nein, das KANN er so sogar nicht. Wäre ich Richter und hätte den Streit zu klären, sähe ich hier ganz klar den Kellerbauer als Geschädigten und seinen Entschädigungsanspruch mit Pauken und Trompeten in vollstem Umfang als berechtigt an. So richtig vertrackt wird die Situation dadurch, daß Ihr auch noch diejenigen seid, die verantwortlich für die Erbringung der Mitwirkung des Hausanbieters an den Vorleistungen des Hausbauers zum Kellerbau sind. Mit der Hoffnung auf Schützenhilfe oder Mediation seid Ihr bei der Architektin an der falschesten Adresse ever. Rechnet damit, daß Euer Anwalt sogar dazu rät, nicht ein Jota um den vertraglichen Schadenersatz des Kellerbauers zu feilschen. Und laßt den Anwalt die Kuh vom Eis holen. Schade, daß Ihr in NI seid, in RP hätte ich Euch Frau Reibold-Rolinger empfohlen.

Die Architektin ist die des Hausbauers, von uns nur zusätzlich beauftragt, den Keller mit zu zeichnen für den Bauantrag.

Warum soll eine Heizung nicht außerhalb der Thermischen Hülle stehen? Warmwasserspeicher und Rohre werden ja gedämmt und der Keller selber ist ja auch gedämmt. Wo ist der Unterschied zu Deiner Variante B ?

Der Keller wird ja gedämmt, bloß (offiziell) nicht geheizt. Tatsächlich wollen wir später in der „Werkstatt“ einen Hobbyraum/Gästezimmer unterbringen und für kalte Tage auch mit einer Heizung versehen, ebenso das anliegende Bad.
Aua.
Theoretisch habe ich Deine Frage nach dem Unterschied bereits beantwortet, praktisch ist sie hier aber auch ohne Belang (da ich den schlecht lesbaren Zeichnungen immerhin entnehme, der Keller sei hier garnicht außerhalb der Thermischen Hülle. Sondern Euer Problem besteht hier darin, daß Ihr innerhalb der Thermischen Hülle Räume (für die dabei die Lage in welchem Stockwerk irrelevant ist) aus der Heizlastberechnung heraushalten wollt. Nimm´s nicht persönlich, aber solche achtkantig ungeschickten Mandanten möge mir in meiner Bauberatung der Herrgott vom Leib halten, wesentlich dämlicher kann man sich kaum anstellen. Nocheinmal mehr verstehe ich den Kellerbauer (und ehrlich gesagt, an seiner Stelle würde ich den Spieß sogar umdrehen und Euch einen goldenen Handschlag für die Vertragsauflösung anbieten).
 
A

Allthewayup

Nur der Kellerbauer ist in diesem Spiel wirklich befähigt, die Ausführungsplanung für den Keller zu machen. Es ginge nämlich eher ein Kamel durch ein Nadelöhr, als daß der Kellerbauer den Hausanbieter auf sein System geschult hätte. Besser wäre gewesen, die Architektin stünde nicht "am Spielfeldrand", sondern wäre die von Euch mandatierte "Herrin des Verfahrens", die gesamte Planung wäre von ihr und Ihr hättet den Keller über den Hausanbieter vergeben. Ich bin seit über vierzig Jahren im Bauthema und würde einen Keller nicht separat bestellen. Daß der Kellerbauer hier Unterlagen vom Hausanbieter benötigt, bedeutet nicht, daß der Hausanbieter die Keller-Ausführungsplanung liefern würde oder könnte.

Genau da liegt hier praktisch Euer Kernproblem: Der Kellerbauer benötigt die Mitwirkung des Hausanbieters zur Erfüllung seiner notwendigen Vorleistungen - soweit zum Thema "außer Kommunikation hat er noch nichts geleistet". Nein, das KANN er so sogar nicht. Wäre ich Richter und hätte den Streit zu klären, sähe ich hier ganz klar den Kellerbauer als Geschädigten und seinen Entschädigungsanspruch mit Pauken und Trompeten in vollstem Umfang als berechtigt an. So richtig vertrackt wird die Situation dadurch, daß Ihr auch noch diejenigen seid, die verantwortlich für die Erbringung der Mitwirkung des Hausanbieters an den Vorleistungen des Hausbauers zum Kellerbau sind. Mit der Hoffnung auf Schützenhilfe oder Mediation seid Ihr bei der Architektin an der falschesten Adresse ever. Rechnet damit, daß Euer Anwalt sogar dazu rät, nicht ein Jota um den vertraglichen Schadenersatz des Kellerbauers zu feilschen. Und laßt den Anwalt die Kuh vom Eis holen. Schade, daß Ihr in NI seid, in RP hätte ich Euch Frau Reibold-Rolinger empfohlen.


Aua.
Theoretisch habe ich Deine Frage nach dem Unterschied bereits beantwortet, praktisch ist sie hier aber auch ohne Belang (da ich den schlecht lesbaren Zeichnungen immerhin entnehme, der Keller sei hier garnicht außerhalb der Thermischen Hülle. Sondern Euer Problem besteht hier darin, daß Ihr innerhalb der Thermischen Hülle Räume (für die dabei die Lage in welchem Stockwerk irrelevant ist) aus der Heizlastberechnung heraushalten wollt. Nimm´s nicht persönlich, aber solche achtkantig ungeschickten Mandanten möge mir in meiner Bauberatung der Herrgott vom Leib halten, wesentlich dämlicher kann man sich kaum anstellen. Nocheinmal mehr verstehe ich den Kellerbauer (und ehrlich gesagt, an seiner Stelle würde ich den Spieß sogar umdrehen und Euch einen goldenen Handschlag für die Vertragsauflösung anbieten).
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, die Frage ist, wie geht die Threaderstellerin jetzt damit um?
 
HalloClarissa

HalloClarissa

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, die Frage ist, wie geht die Threaderstellerin jetzt damit um?
Ich habe jetzt die beiden Vertreter von Kellerbauer und Haushersteller gebeten, doch einfach mal miteinander zu telefonieren. Ich hoffe, dass die Probleme auch einfach daher rühren, dass ich als Laie immer Informationen und Anforderungen weiter geben soll (Stille Post Prinzip) und das so einfach nicht klappen kann.
Es sind beides renommierte Firmen, da muss doch eine Lösung geben ?
 
H

hanse987

Ich hoffe, dass die Probleme auch einfach daher rühren, dass ich als Laie immer Informationen und Anforderungen weiter geben soll (Stille Post Prinzip) und das so einfach nicht klappen kann.
Da hast halt einzelne Gewerke zusammengekauft und da es keinen gesamtverantwortlichen Profi gibt, bist du als Laie der für das Ganze verantwortlich ist. Jeder Auftragnehmer schaut als erstes mal auf sein Gewerk. Es wird sich zeigen ob die beiden Gewerke sich einig werden.

Der Keller wird ja gedämmt, bloß (offiziell) nicht geheizt. Tatsächlich wollen wir später in der „Werkstatt“ einen Hobbyraum/Gästezimmer unterbringen und für kalte Tage auch mit einer Heizung versehen, ebenso das anliegende Bad.
Irgendwie kommt mir der Satz so vor wie: "Wasch mich, aber mach mich nicht nass.! Warum soll der Kellern nicht offiziell in die thermische Hülle nehmen. Wenn du das Teil dämmst, dann muss du aus meiner Sicht den ganzen Keller sowieso Grundtemperieren. Wie wird denn die thermische Trennung zwischen Wohnraum und Kellerflur im Bereich der Treppe ausgeführt?

Für mich gibt es nur 2 Varianten. Entweder Nutzkeller ungedämmt außerhalb der thermischen Hülle oder Wohnkeller innerhalb der thermischen Hülle. Ihr wollt irgendwie eine Mischung aus beiden und dies kann meiner Meinung nach in einer Tropfsteinhöhle enden.
 
Zuletzt aktualisiert 02.06.2024
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