Bauvoranfrage / Schreiben Landratsamt

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Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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Tassimat

Tassimat

Die Bungalows liegen im gleichen Bebauungsplan. Sind dort aber auch als Bungalows gekennzeichnet. Die 2-stöckigen Gebäude liegen auf der anderen Straßenseite sind aber nicht Teil des Bebauungsplan.
Kurz und knapp: Es gibt also doch keine Gebäude, wie ihr es wollt.
Was man gegen diese Faktenlage tun kann weiß ich nicht, aber ich sehe bisher keinen anfechtbaren Grund.
 
E

Escroda

Was ich eben nicht verstehen will, ist dass es doch eigentlich nur eine Formsache ist, dass das Landratsamt zustimmt, wenn die Gemeinde dafür ist.
Ich kenne jetzt die konkreten Zuständigkeitsverteilungen bei Euch nicht, aber da sich kleine Gemeinden oft keine Fachkräfte leisten, um die Voraussetzungen einer Baugenehmigungsbehörde zu erfüllen, entscheidet oft die nächst größere Gebietskörperschaft über einen Bauantrag, so dass es eben nicht nur eine Formsache ist. Deine Architektin wird die Zusammenhänge aber kennen und Dir erklären können. Es gibt zu viele Möglichkeiten, wie das bei Euch geregelt sein kann, als dass man sie hier alle differenziert darstellen könnte.
ich denke eben, dass das von der Verwaltung der Gemeinde kommt die gegen den Bau ist.
Die Befugnis des Bauausschusses habe ich noch nicht verstanden, da das normalerweise ein politisches Gremium ist, welches zwar den Bebauungsplan beschließt, sich aber mit den Einzelfällen nicht befasst. Jedenfalls kann es nicht sein, dass die Gemeinde zwei verschiedene Auffassungen an die Genehmigungsbehörde meldet.
 
M

Maria16

Hier in Bayern landet sehr vieles erst mal im Gremium, das idealerweise der 1. rechtlich gut aufgestellten Verwaltung 2. folgt.
Offiziell geht dann schon der Output des Gremiums an das Landratsamt. Allerdings würde ich nicht in jedem Fall ausschließen, dass allen Beteiligten die Rechtsfehlerhaftigkeit bewusst ist, man aus diversen Gründen (z. B. bevorstehende Wahl, schwarzer Peter lieber beim LRA) aber lieber auf die Rückfallebene LRA vertraut.
 
11ant

11ant

Das Landratsamt ist hier wohl originär zuständige Entscheidungsbehörde und bedient sich der Baufachleute der Gemeinde lediglich zur fachlichen Beurteilungsvorbereitung, entscheidet aber selbst (also nicht nur als Überprüfungsinstanz). Üblich werden Bemerkungen der Gemeinde dabei als Votum interpretiert und wird diesem gefolgt - hier nicht, weil der Bebauungsplan sich (aus meiner Sicht eindeutig) dagegen stellt, einer Befreiung zuzustimmen.

Was der gemeindliche Bauausschuss damit am Hut hat, ist mir nicht klar: der würde in einer solchen Konstellation üblich nur über eigene Bauvorhaben der Gemeinde beraten, und über Einzelfälle privater Bauherren nur bei öffentlicher Bedeutung (z.B. Supermarkt). Wenn ich recht verstehe, wäre die Architektin im Bauausschuss nicht als Angehörte dabeigewesen, sondern als Ausschußmitglied - und als solches von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt (wegen der Befangenheit) ausgeschlossen.

Nach "Würdigung aller Beiträge dieses Threads" komme ich zu der Überzeugung, daß Eure Extrawurst schlicht und einfach - auch wenn die anderen Gebäude aus Eurer Laiensicht ein bunter Salat sein mögen - als einzige aus der Reihe tanzt.

Sie werden deshalb bis zum 13.09.2019 um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihre Bauvoranfrage zurückziehen wollen, geänderte Planunterlagen einreichen werden oder eine rechtsmittelfähige Entscheidung wünschen"
Nach meinem Langenscheidt "Behördisch - Normaldeutsch" steht da: "nach (sofern nicht nachgebesserter) Aktenlage würden wir den Wunsch abschmettern (müssen)" - und das m.E. in diesem Fall auch mit Pauken und Trompeten verwaltungsgerichtsfest - "Sie haben nun die Wahl: zahlen Sie für diese Klatsche auch noch eine saftige Gebühr, oder ziehen Sie die Reißleine". Letzteres lege ich dringend nahe - ibs. wenn das genannte Datum auch der Einsendeschluß für Nachbesserungen sein soll, denn ohne Beratung - am besten mit der Entscheidungsbehörde - wird ein geänderter Plan nicht weit genug angepaßt sein, um den begehrten Bescheid zu erlangen.
 
C

cmue_

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.

11ant hat das ganze wohl ziemlich auf den Punkt gebracht.

Nach Telefonat von der Architektin mit dem Landratsamt sind es in diesem Fall wohl zu viele Befreiungen, dass das Landratsamt sagt, wenn die Gemeinde das so bauen lassen will, dann soll der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.

Dass es aber noch nie eine Befreiung gab (in dem Bebauungsplan) liegt einfach an der Tatsache, dass der Bebauungsplan (1970) erstellt wurde nachdem die Häuser schon errichtet wurden. Hier sagt das Landratsamt, dass es sowieso mal an der Zeit wäre diesen zu erneuern.

Dass der Haupt- und Bauamtsleiter der Gemeinde uns aber vor Monaten beim Erstgespräch nicht darauf hingewiesen hat, dass er strikt dagegen ist und dass trotz Zustimmung des technischen Ausschuss wir wenig Chance haben ärgert maßlos. Er meinte eben, dass wir das über eine Bauvoranfrage machen sollen.

Uns ärgert eben auch sehr, dass der Weg über den technischen Ausschuss (der sich über Monate zog) nun für die Katz gewesen sein soll.

Naja, wir versuchen im Hintergrund noch etwas zu bewirken und geben noch nicht ganz auf.

Vielen Dank für Eure Expertise.

Viele Grüße
Christian
 
C

cmue_

Was der gemeindliche Bauausschuss damit am Hut hat, ist mir nicht klar: der würde in einer solchen Konstellation üblich nur über eigene Bauvorhaben der Gemeinde beraten, und über Einzelfälle privater Bauherren nur bei öffentlicher Bedeutung (z.B. Supermarkt).
Soweit ich weiß wird der technische Ausschuss zu jeder baulichen Veränderung/Neubau gefragt.
Wenn ich recht verstehe, wäre die Architektin im Bauausschuss nicht als Angehörte dabeigewesen, sondern als Ausschußmitglied - und als solches von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt (wegen der Befangenheit) ausgeschlossen.
Genau, ja.

Nach "Würdigung aller Beiträge dieses Threads" komme ich zu der Überzeugung, daß Eure Extrawurst schlicht und einfach - auch wenn die anderen Gebäude aus Eurer Laiensicht ein bunter Salat sein mögen - als einzige aus der Reihe tanzt.
Naja bunter Salat aus unserer Laiensicht + der Sicht der Architektin + 6 verschiedenen angrenzenden Nachbarn + der Sicht der Mitglieder des technischen Ausschusses. Es tanzt insofern aus der Reihe, dass es eben kein FD UND 2-geschossig gibt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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