Werkvertrag und Gerüst bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

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Werner K

Hallo,
ich habe natürlich nicht in einem dubiosen Kleinanzeigenportal auf eine Anzeige in gebrochenem Deutsch geantwortet und bereits 140% im Voraus überwiesen...
Diese Firma arbeitet seit Jahren für meinen eigenen Arbeitgeber, ich kenne den Chef auch schon länger und es wurden bereits für andere Bauleistungen abgewicket
Es geht mir wirklich um die Rechtssicherheit bezüglich Schwarzarbeit und Arbeitsschutz/ Versicherungsschutz. Also noch mal die Frage: Ist ein Werkvertrag über eine definierter Leistung ausreichend?
Muss ich ein Gerüst mieten (wegen irgendwelcher UVV Prüfungen oder ähnlichem)oder kann ich mein Privates benutzen?
Danke
 
N

nordanney

Also noch mal die Frage: Ist ein Werkvertrag über eine definierter Leistung ausreichend?
Formal könntest Du ihn sogar mündlich beauftragen. Also ja, der Werkvertrag ist ausreichend - die Risiken der ausländischen Firma kennst Du ja (habe ich auch keine Probleme mit, hab sogar schon Verträge auf polnisch unterschrieben und mich aufs Wort des Auftragnehmers verlasse).

Zum zweiten Teil Deine Frage habe ich mangels juristischem Fachwissen keine Antwort. Laienmeinung, dass es ok ist, wenn Du es im Werkvertrag aufführst. Wenn Du ein Gerüst mietest, stellst Du es dem Auftragnehmer ja auch privat zu Verfügung - mit allen möglichen Folgen. Von daher: machen!
 
M

Maria16

Das Gerüst soll zum Dachdecken sein, oder? Laienmeinung: du brauchst entsprechend einen Aufbau für Dackdecker-Arbeiten inkl. Fangnetz, wenn du das nicht hast und etwas passiert (reicht schon ein Besuch der Berufsgenossenschaft), hast du ein Problem.
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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