Voraussetzungen Einliegerwohnung Leitungen, Zähler etc.

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M

motorradsilke

Jetzt mal ganz langsam. Ich dachte hier könnte man sich niveauvoll austauschen, aber offensichtlich ist das Forum hier, wie so viele Internetforen, nur eine Brutstätte von besserwissenden, unverschämten und mit sich unzufriedenen Nörglern, die sich daran freuen, anderen in die Suppe zu spucken.

Sie haben keine Ahnung von unseren Vermögens- und Familienverhältnissen. Es ist anmaßend und frech was Sie schreiben. Meine Mutter wird von uns gepflegt. Wir WOLLEN sie bei uns haben. Das war lange geplant, bevor wir von dem Zuschuss erfuhren.

Uns konnte lediglich noch nicht der Vorteil getrennter Zähler und Leitungen erklärt werden. Daher die legitime Frage, ob man es braucht.

Anscheinend sind Sie allwissend. Herzlichen Glückwunsch!! Wir sind es nicht und suchen einfach nach Hilfe.

Jetzt klopfen Sie sich erstmal auf die Schulter und sagen sich, was für ein toller Hecht Sie sind. Viel Erfolg weiterhin, aber das versteht sich bei Ihnen ja von selbst.
Schließ nicht von einer Userin auf das ganze Forum. Hier wird dir gut geholfen werden.
 
mayglow

mayglow

Ich hatte irgendwie im Kopf, dass für Heizkosten eigentlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung nötig ist. (Google sagt § 7 HeizkV) Ich weiß aber nicht, wie gut das mit Pauschalmieten zusammenpasst oder was da gilt. Ich glaube, wenn zur Debatte steht, dass ggf doch irgendwann mal längerfristige Mieter einziehen (einem bspw die Vermietung als Ferienwohnung zu viel ständige Arbeit macht), wären getrennte Zähler schon deutlich von Vorteil und wenn da ne getrennte Abrechnung wegen der Leitungsverlegung nicht möglich ist (Zähler kann man ja recht simpel nachinstallieren, aber es ging ja auch explizit um die Leitungen?), wäre der nachträgliche Aufwand ja riesig oder schätze ich das falsch ein?

Ich kann aber auch null beurteilen, ob es da auch andere Möglichkeiten gibt und über wieviel Mehrkosten wir da jetzt gerade sprechen
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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