N
Nirtak
Hallo,
wir haben eine Neubau-Wohnung gekauft und nun steht die Abnahme bevor.
Der Bauträger schreibt nun, dass VOR Abnahme die komplette Schlussrate überwiesen und eingegangen sein muss, sonst gibt es keine Schlüsselübergabe (noch offen sind Rate l)8,4 % "nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe" und Rate n) 3,5 %nach vollständiger Fertigstellung.
Für die Rate n) bekommen wir eine Bankbürgschaft laut Kaufvertrag über 3,5 % des Kaufpreises:
"Die letzte Kaufpreisrate ist schon bei Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe zahlungsfällig, wenn dem Erwerber eine Bürgschaftsurkunde ausgehändigt ist, die vom Veräußerer erst nach vollständiger Fertigstellung und Beseitigung der im
Übergabeprotokoll festgestellten Mängel zurückgefordert werden kann. Die Bürgschaftsurkunde muss jeweils von einem Kreditinstitut entsprechend den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ausgestellt sein."
Allerdings haben wir das Problem, dass es eine relativ lange Mängelliste gibt und es gibt auch noch einige nicht erbrachte Leistungen wie z.B.
1 Balkon /bisher nur Bitumenbahnen
2 fehlender Außenwasserhahn im Bereich Terrasse (steht in Baubeschreibung, hatte der BT vergessen und muss nun klären, wie noch möglich)
3 Außenbereich im Terrassenbereich nicht aufgeschüttet
4 fehlende Brücke zur Terrasse
5 Behebung der Mängel laut Mängelliste
Außerdem ist das Treppenhaus und die TG noch unverputzt, der Zugang zum Haus ist noch nicht fertig, der Außenbereich nicht angelegt, das Müllhäuschen zu klein etc.
Haben wir die Möglichkeit zusätzlich zur Bankbürgschaft für Rate n) (die uns meiner Meinung nach nicht wirklich was nutzt) einen Teil des Geldes einzubehalten, z.B. von Rate l) 8,4 %, um ein Druckmittel in der Hand zu haben - oder kann uns dann der BT die Schlüsselübergabe verweigern?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Grüße
Katrin S.
wir haben eine Neubau-Wohnung gekauft und nun steht die Abnahme bevor.
Der Bauträger schreibt nun, dass VOR Abnahme die komplette Schlussrate überwiesen und eingegangen sein muss, sonst gibt es keine Schlüsselübergabe (noch offen sind Rate l)8,4 % "nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe" und Rate n) 3,5 %nach vollständiger Fertigstellung.
Für die Rate n) bekommen wir eine Bankbürgschaft laut Kaufvertrag über 3,5 % des Kaufpreises:
"Die letzte Kaufpreisrate ist schon bei Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe zahlungsfällig, wenn dem Erwerber eine Bürgschaftsurkunde ausgehändigt ist, die vom Veräußerer erst nach vollständiger Fertigstellung und Beseitigung der im
Übergabeprotokoll festgestellten Mängel zurückgefordert werden kann. Die Bürgschaftsurkunde muss jeweils von einem Kreditinstitut entsprechend den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ausgestellt sein."
Allerdings haben wir das Problem, dass es eine relativ lange Mängelliste gibt und es gibt auch noch einige nicht erbrachte Leistungen wie z.B.
1 Balkon /bisher nur Bitumenbahnen
2 fehlender Außenwasserhahn im Bereich Terrasse (steht in Baubeschreibung, hatte der BT vergessen und muss nun klären, wie noch möglich)
3 Außenbereich im Terrassenbereich nicht aufgeschüttet
4 fehlende Brücke zur Terrasse
5 Behebung der Mängel laut Mängelliste
Außerdem ist das Treppenhaus und die TG noch unverputzt, der Zugang zum Haus ist noch nicht fertig, der Außenbereich nicht angelegt, das Müllhäuschen zu klein etc.
Haben wir die Möglichkeit zusätzlich zur Bankbürgschaft für Rate n) (die uns meiner Meinung nach nicht wirklich was nutzt) einen Teil des Geldes einzubehalten, z.B. von Rate l) 8,4 %, um ein Druckmittel in der Hand zu haben - oder kann uns dann der BT die Schlüsselübergabe verweigern?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Grüße
Katrin S.