Du meinst Besitzübergang bei gebrauchtem Hauskauf? Rasch wäre 1 Monat. Der Notar braucht neben sauberem Grundbuch Vorverkaufsverzichterklärung Stadt, Auflassung. Dann sagt er ja, nun zahl. Wenn Du dann rasch zahlst, und die Zahlung auch vom Empfänger rasch schriftlich bestätigt wird, das ist musst, dann geht der Besitz an Dich und Du hast Anrecht auf die Schlüssel. Solange aber kein Geld da, würde ich als Verkäufer nichts rausrücken.