Hausbau0815
Du hattest vorher geschrieben: Hätte es nicht gereicht diesen Gutachter auf Anforderung des Gerichts zu nehmen?Wie meinst du "auf Anforderung des Gerichts"? Muss nicht zuallererst Klage erhoben werden, bevor das Gericht etwas anfordern kann? Ich meine, dass ist doch der erste Schritt, ohne den ein Gericht nicht tätig wird. Wie kann dann vorher schon das Gericht ein 8000€ angefordert haben? Ich bin verwirrt.
Magst du das näher ausführen? Oft wird immer nur mit Anwalt und Gericht gedroht, aber die wenigsten trauen es sich durchzuziehen. Daher würde ich gerne verstehen, wie das in Wirklichkeit heutzutage abläuft.
Ich hatte das Fragezeichen dahinter gemacht, weil ich damit sagen wollte, dass man auf diese Anforderung ewig warten muss, da das Gericht ja erstmal in dieser Sache tätig werden muss. Das tut es natürlich erst nach Klageerhebung. In unserem Fall hat aber unser toller "Bald-Ex-Anwalt" in den vergangenen 6 Monaten leider überhaupt nichts in dieser Richtung übernommen. Es gibt bisher keine Klage, dem zufolge auch keine Anforderung des Gerichts. Ich habe morgen einen Termin mit meinem neuen Anwalt, der mir aber schon die notwendigen Schritte aufgezeigt hat, um bei der dann folgenden Klage hoffentlich erfolgreich zu sein.
Ich habe geschrieben: "dieser wird zwar privat beauftragt (Kosten zwischen 5.000 bis 8.000 €), wird aber lt. meinem neuen Anwalt vom Gericht anerkannt." Ich habe nicht geschrieben, dass das Gericht das angefordert hat.