Merkwürdig geteilte Doppelhaushälfte

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ruby27

Hallo liebe Bauexperten,

ich habe eine Frage zu dem eventuellen Kauf einer Doppelhaushälfte und hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann :-)
Das Objekt der Begierde ist eine alte Rotklinkerhaushälfte aus den 30er Jahren, die zum Verkauf steht. Allerdings ist das ganze Haus etwas merkwürdig geteilt.
Ich versuche mal, es zu beschreiben: Es handelt sich um ein 1,5 stöckiges Haus, also Erdgeschoss, 1.Stock und zu Wohnzwecken ausgebauter Spitzboden mit Satteldach. Es wirkt von außen eher wie klassisches Einfamilienhaus.
Wenn man vorne vor der Giebelseite steht, verläuft die Teilung des Hauses vertikal von der Spitze des Giebels durch die Stirnseite des Hauses, so dass quasi die linke Hälfte des Hauses und die linke Dachhälfte zu einer Wohneinheit gehören, die rechte Haushälfte und rechte Schrägseite des Daches zur anderen Hälfte.
Rechts an das Haus wurde mal angebaut und in den Anbau ein separater Eingang eingebaut. Beide Haushälften haben separate Heizungen usw.
Nun überlegen wir, ob ein Kauf wegen der merkwürdigen Teilung nicht Nachteile für uns hätte. Die Dachhälfte der zu verkaufenden Doppelhaushälfte wurde z.B. vor 10 Jahren neu gedeckt und gedämmt, die andere nicht, überhaupt macht die nicht zu verkaufende Hälfte einen stark sanierungsbedürftigen Eindruck. Was würde z.B passieren, wenn die andere Hälfte irgendwann mal abgerissen werden muss? Könnte unsere Hälfte dann überhaupt stehen bleiben? Wäre das aufgrund der Statik möglich? Vielleicht kennt sich ja Jemand mit merkwürdig geteilten Häusern aus :cool:
 
B

Bauexperte

Hallo,

Das Objekt der Begierde ist eine alte Rotklinkerhaushälfte aus den 30er Jahren, die zum Verkauf steht. ... Wenn man vorne vor der Giebelseite steht, verläuft die Teilung des Hauses vertikal von der Spitze des Giebels durch die Stirnseite des Hauses ... Rechts an das Haus wurde mal angebaut und in den Anbau ein separater Eingang eingebaut. ... Was würde z.B passieren, wenn die andere Hälfte irgendwann mal abgerissen werden muss? Könnte unsere Hälfte dann überhaupt stehen bleiben? Wäre das aufgrund der Statik möglich?
So merkwürdig ist das nicht, wie Du gerade glaubst; in den Vorkriegsjahren und danach, wurde gerne an bestehende Häuser angebaut.

Wenn die rechte Hälfte abgerissen wird, mußt Du Dir keine Sorgen machen, denn der jeweilige Eigentümer muß dafür Sorge tragen, daß "Deine" Hälfte, so Du ernsthaft über einen Kauf nachdenkst, unbeschadet stehen bleibt.

Worüber Du Dir bei einem Kauf im Klaren sein solltest, ist, daß wohl tatsächlich nur angebaut wurde. Bedeutet, beide Hälften teilen sich eine gemeinsame Kommunwand; alles andere würde mich wundern, solltest Du beim Eigentümer erfragen können. Heutzutage hat jede Doppelhaushälfte ihre eigene Kommunwand - meist Kalksandstein (KS), zwischen den Wänden findet sich ein Luftspalt. Bei der vorhandenen Ausführung ergibt sich - so meine Vermutung stimmt - demgemäß eine andere Geräuschkulisse. Ihr hört - im wahrsten Sinn des Wortes - sehr viel voneinander; auch ohne offene Fenster.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
R

ruby27

Danke für deine Antwort! Du hast natürlich Recht, an den Schallschutz habe ich noch gar nicht gedachto_O Ich gehe auch davon aus, dass sich beide Hälften eine gemeinsame Kommunwand teilen. Nun fragen wir uns natürlich, ob ein eventuell mal stattfindender Abriss unsere Haushälfte nicht stark beschädigen würde oder es technisch überhaupt möglich ist, eine Seite stehen zu lassen:confused: Dass der andere Eigentümer für alles aufkommen und haften muss, beruhigt uns schon mal ein wenig, aber was ist, wenn sich rausstellt, dass unsere Hälfte allein nicht stehen bleiben kann? Muss der andere Eigentümer dann ein neues Haus bezahlen? Was würde passieren?
 
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ruby27

Aha, darüber, wie das Haus geteilt ist, weiß ich gar nichts! Das werde ich auf jeden Fall in Erfahrung bringen, danke für den Hinweis! Welche Nachteile oder Vorteile hat denn eine reale Teilung?
 
lastdrop

lastdrop

Du musst dich bei Realteilung nicht zwingend mit Deinem Nachbarn abstimmen und auf Sachen einigen, sondern kannst schalten und walten wie Du willst (im Rahmen des Nachbarschaftsrechts, Bebauungsplan, Gesetze ...).
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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