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B

Bauexperte

das ist auch kein Problem mit der 2/3 Regelung ABER nicht in Verbindung mit der TH von Max. 4-4,5m oder?
Ich meine mich zu erinnern, das es immer unterschiedliche Traufhöhen waren; müsste ich nachschauen, wenn Du es genau wissen willst ... wobei da ne Menge zusammen kommen





Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
A

alexm86

Ich meine mich zu erinnern, das es immer unterschiedliche Traufhöhen waren; müsste ich nachschauen, wenn Du es genau wissen willst ... wobei da ne Menge zusammen kommen
Mich interessiert nur Staffel Geschoss in Verbindung mit einer TH von weniger als 4,5m. Wir haben hier ein großes Baugebiet mit mehreren Abschnitten, in dem ersten Abschnitt war nur 1 geschoßigkeit vorgegeben, es entstanden trotzdem viele, sehr viele "Stadtvillen" mit Staffel Geschoss. Jetzt für den nächsten Abschnitt, der im Sommer 2016 kommt, hat die Gemeinde die TH auf 4,5m und die FH auf 9,0m begrenzt. So wie ich denke, möchte man den vielen "Bunkern" - sprich Stadtvillen entgegen wirken, weil das total zugebaut aussieht, überall hohe Häuser auf dem engsten Raum.
 
B

Bauexperte

Hallo Alex,

Mich interessiert nur Staffel Geschoss in Verbindung mit einer TH von weniger als 4,5m.
Mir fehlt die nötige Zeit, alle BV durchzuschauen, deshalb habe ich die jüngsten 3 (vergleichbaren) BV - unabhängig ob I- oder II-geschossig - nachgelesen.

**01. BV in Köln: TH: Max. 4.00 m, FH: Max. 8.20 - gebaut: 1-geschossig mit SG + FD (die reale Traufhöhe unterschreitet die Max. erlaubte TH; Max. erlaubte FH wird nicht erreicht)
02. BV in MG: TH: 87.5, FH: 90.5 - genehmigt: II-geschossig + SG ( Höhe FD EG 83.68, Brüstungshöhe Dachterrasse 87.60 und Höhe FD SG 89.66)
03. BV in ME: aussagefähiger Bebauungsplan so gut, wie nicht vorhanden. Verkauft II-geschossig mit bündigem SG (Drempel 2.00 m) + PD 12°, FH 9.54 m; steht so gebaut in unmittelbarer Nähe. Dieses wurde vom Bauamt abgelehnt, da das SG als 3. Geschoss angesehen wurde ; mittig, analog "reguläres" SG, wäre dagegen kein Problem gewesen. Das wollten unsere Bauherren aber nicht, da sie "mehr" Platz im DG benötigen. Gebaut wird aktuell ein II-Geschosser mit 1.10 m Drempel + SD und Dachterrasse: TH - 7.36, FH: 10.575 (Anlage). Ein solches DG ist, nach all den Jahren, eine Premiere für uns

**Ergänzung: wäre regulär nach Bebauungsplan gebaut worden, hätte sich - mit einer DN von 40° - ein Drempel von 0,75 m ergeben.

Im Gespräch mit den Sachbearbeiterinnen der verschiedenen Bauämter muß man immer auf Kompromisse eingerichtet sein. Im Großen & Ganzen konnten aber bislang immer beide Parteien mit den Lösungen leben. Deshalb gehe ich davon aus, daß es stets darauf ankommt, wie wir den Mitarbeiterinnen an den genehmigenden Positionen begegnen und nicht das Unmögliche verlangen; ist mit dem FA auch nicht anders

Liebe Grüsse, Bauexperte
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EveundGerd

EveundGerd

Wir haben für unser Dach einen Freistellungsantrag stellen müssen. Die Dachform war lt. BB nicht zulässig. Jedoch befanden sich bereits zwei solcher Dächer in unmittelbarer Nachbarschaft.
Ohne Mehrkosten aber mit 10 Wochen Genehmigungszeit und viel Ärger.
Allerdings haben wir in ein Bestandsgebiet mit angrenzendem Neubaugebiet gebaut. Die BB sind identisch. Hat das Bauamt aber nicht die Bohne interessiert. Unsere Architektin war irgendwann nur noch fertig mit den Nerven. Ein persönliches Gespräch mit der Bürgermeisterin half am Ende.
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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