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ᐅ Zeitschiene Hausplanung


Erstellt am: 11.04.17 18:59

Andi1888 13.04.17 11:56
Lanini schrieb:
Natürlich sofern es beim Grundstück keinen Bauzwang innerhalb einer bestimmten Zeit gibt

Was passiert eigentlich, wenn man sich nicht an den Zeitraum hält?
Also z.B. laut Bebauungsplan vorgeschrieben ist, innerhalb von zwei Jahren nach Kauf mit dem Bau zu beginnen, es aber nicht macht?
Wird so etwas zusätzlich noch im Kaufvertrag geregelt?

ares83 13.04.17 11:57
Das fanden wir damals auch gut. Bauen auch in der Art. Der Vorbau ist evtl. notwendig in dieser Größe um "eingeschossig" zu bauen. Ist bei uns in so ziemlich jedem NBG für Einfamilienhaus verbindlich.

ares83 13.04.17 11:58
Andi1888 schrieb:
Was passiert eigentlich, wenn man sich nicht an den Zeitraum hält?
Also z.B. laut Bebauungsplan vorgeschrieben ist, innerhalb von zwei Jahren nach Kauf mit dem Bau zu beginnen, es aber nicht macht?
Wird so etwas zusätzlich noch im Kaufvertrag geregelt?
Das war bei uns geregelt. Wer es nicht rechtzeitig macht darf die Kosten für die Rückgängigmachung des Ganzen zahlen.

MIA_SAN_MIA__ 13.04.17 11:58
Lanini schrieb:
Ob "man" nach dem Grundstückskauf so schnell wie möglich mit dem Bau loslegen "sollte", kann man meiner Meinung nach so pauschal nicht sagen. Was spricht dagegen, zu warten? ...

Naja das Grundstück ist, wie gesagt, vorhanden und gehört uns seit Jahrzehnten. Auch der Wunsch meiner Großeltern war es schon immer, dass wir dort unser Haus bauen. Ich war ehrlich gesagt immer ein bisschen abgeneigt, direkt in die Nachbarschaft der Familie zu bauen, aber ein Grundstück ist v.a. aktuell nicht billig und bei uns im Dorf ist aktuell nichts zu bekommen.
Warum also erst 2019? Ich hab meine Arbeit gekündigt um zu studieren und arbeite daher noch nicht so lange wieder. Meine Freundin macht derzeit auch eine nebenberufliche Weiterbildung, die dieses Jahr abgeschlossen wird. Ich möchte daher noch etwas Eigenkapital ansparen und Sie ihre Weiterbildung beenden. Da unsere jeweils besten Freunde nächstes Jahr heiraten und wir noch mal groß in den Urlaub fahren wollen haben wir uns für Anfang 2019 entschieden. Uns hängen auch keine Kosten im Nacken, da wir Mietfrei wohnen können

MIA_SAN_MIA__ 13.04.17 12:02
ares83 schrieb:
Das fanden wir damals auch gut. Bauen auch in der Art. Der Vorbau ist evtl. notwendig in dieser Größe um "eingeschossig" zu bauen. Ist bei uns in so ziemlich jedem NBG für Einfamilienhaus verbindlich.

gibts dazu hier einen Thread? Dann muss ich mir den ja auf jeden fall mal durchlesen

ares83 13.04.17 12:08
MIA_SAN_MIA__ schrieb:
gibts dazu hier einen Thread? Dann muss ich mir den ja auf jeden fall mal durchlesen
Zumindest nicht von mir. Unser Anbau ist auf jeden Fall auf den qm so groß wie er sein muss für die Eingeschossigkeit, die gibt's in Nds wenn oben 2/3 der Fläche von unten sind. Kommt aber halt darauf an wie viel Vollgeschosse ihr bauen dürft.
grundstück