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ᐅ Zaunregelung bei angrenzenden Grundstücken

Erstellt am: 14.12.09 19:07
V
VeNice
V
VeNice
14.12.09 19:07
Hallo,

kann mir jemand sagen wie in NRW die Einzäunung von den Grundstücken geregelt ist ?

Mein Grundstück besitzt zur jeder Seite hin ein Nachbargrundstück. Nach hinten ist Feld , nach vorne Straße.

Ich habe mal gehört das der Grundstückseigentümer für seine rechte Seite verantwortlich ist. Also diese auch bezahlen muss.

Wenn dies so Wäre kann mein Nachbar zur linken mich verpflichten ihm Geld zu zutun ?

Vielen Dank.
P
parcus
15.12.09 09:09
Hallo,

sowas steht i.d.R. im Bebauungsplan, wenn es einen gibt.
In NRW sind diese oft online.
Einfach mal beim Bauamt anrufen oder in den Bauunterlagen schauen.

LG
V
VeNice
24.12.09 06:10
Hallo,

sorry das ich mich jetzt erst melde.

Danke für die Antwort.

Im Netz als Suchbegriff "Einfriedung" bin ich fündig geworden.

Vielen Dank
P
parcus
24.12.09 09:47
Hallo VeNice,

denke halt dran, das sowas nicht allgemeingültig ist,
sondern explizit für Dein Wohngebiet gelten muss.

Ggf. bekommst Du aber auch einfach eine Ausnahmegenehmigung.

LG