Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Zaunfrage - Öffentlichen Straßenraum trotz Grünstreifen?


Erstellt am: 27.02.18 13:15

H
HilfeHilfe
01.03.18 08:36
Naja er will evtl. bissi schallschutz
B
Baumfachmann
01.03.18 22:58
80cm ist doch klar
W
Waldifix
22.03.18 12:51
Tego12 schrieb:
Sei froh für diese Regelung. Baut sich jeder da nen ab 1,6 m Zaun hin, am besten noch mit diesen absolut hässlichen Sichtschutzstreifen überall, dann würde alles direkt recht unansehlich werden 😉
Bieber0815 schrieb:
Rechtlich gesehen bildet der gesamte öffentliche Bereich die Straße. Was Du als Straße bezeichnest, ist vermutlich nur die Fahrbahn derselben. Insofern ist hier nur eine 80 cm hohe Einfriedung zulässig.
ruppsn schrieb:
Ich denke nicht, dass Du dort Deine geplante Höhe verbauen darfst, sondern eben nur die 80cm. Der Streifen zählt meines Erachtens zum Strassenraum. Vielleicht wird es klarer, wenn Du Strassenraum mit strassenseitg ersetzt. Also die Grundstücksseite, die zur Strasse hin orientiert ist, nicht höher als 80cm. So versteh ich es zumindest. Im Zweifel: Gemeinde/Bauamt anrufen und fragen, dann gibt es Gewissheit.

so eben die erfreuliche schriftliche Antwort vom Bauamt bekommen:

Zur Errichtung eines Zauns zur XXXXX Str. hin, gilt das Nachbarrecht, da der Gemeindeeigene Grünstreifen zwischen Ihrem Grundstück und der XXXXX Straße als „Nachbargrundstück“ gilt.
R
ruppsn
23.03.18 09:24
Waldifix schrieb:
so eben die erfreuliche schriftliche Antwort vom Bauamt bekommen:

Zur Errichtung eines Zauns zur XXXXX Str. hin, gilt das Nachbarrecht, da der Gemeindeeigene Grünstreifen zwischen Ihrem Grundstück und der XXXXX Straße als „Nachbargrundstück“ gilt.

Na großartig, ist doch schön, dass Dinge auch mal pro Bauherr ausgelegt werden *thumbUp* [emoji4]

Falls Du es noch nicht hast, lass es Dir aber schriftlich geben ;-)