Zahlungsplan trotz rechtlicher Mängel akzeptieren?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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O

Obstlerbaum

Der Zahlungsplan an sich ist jetzt nicht das schlimmste was es gibt, aber ich hätte mit der Grundeinstellung der Baufirma ein Problem bzw. mit der Art, wie das Tagesgeschäft da zu laufen scheint. Kann gut gehen, kann auch der teuerste Fehler Deines Lebens werden.
 
K

Kraneberger78

Vielen Dank für eure Antworten. Bin auch der Meinung, dass die Posten nachvollziehbar und entsprechend der Leistungen abgerufen werden. Ich war anfangs stutzig, weil eben weniger Raten gängig sind. Wir haben insgesamt einen guten Eindruck, weil im Vorfeld auf unsere Vorstellungen und Wünsche mit sehr viel Geduld, guten Ideen und ohne Druck eingegangen wurde.

Wir wollten auch nicht direkt zu Beginn die Stimmung vergiften und haben gefragt, wie er's denn haben möchte, ob wir einbehalten sollen oder er uns eine Bürgschaft zur Verfügung stellt.
Danke, das ist ein guter Weg. Habt ihr das vor Unterzeichnung geklärt?
 
MadameP

MadameP

Danke, das ist ein guter Weg. Habt ihr das vor Unterzeichnung geklärt?
Nein, danach. Der Sicherheitseinbehalt an sich ist ja völlig unstrittig. Es kam die erste Abschlagsrechnung (bei uns genau 5%) und daraufhin habe ich mich freundlich erkundigt, wie er den leisten möchte. Das war auch für ihn überhaupt kein Thema.
 
A

Apolyxo

Der Zahlungsplan ist doch top, dagegen ist unser "Baumeister-Haus" Zahlungsplan eine Katastrophe (wenige, große Abschläge und von Anfang an überbezahlt). Dafür ohne Abtretung der Kreditauszahlung, dann haben wir halt die eine Kröte geschluckt, um der anderen zu entgehen.
Wir stehen aktuell auch vor diesem Problem bei einem Baumeister-Haus Partnerunternehmen. Das Unternehmen ist gut aufgestellt und man hört auch nirgends schlechtes. Ein lokales, sehr lange bestehendes Bauunternehmen unter BM-Flagge.

Habt ihr schlicht gefragt, ob ihr die Abtretungserklärung weglassen könnt?

Der Bauherr tritt hiermit seine Auszahlungsansprüche gegen die den Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitute bis zur Höhe des Kaufpreis unwiderruflich an das BAUMEISTER-HAUS Partnerunternehmen ab. Das BM-Partnerunternehmen ist berechtigt, diese Abtretung jederzeit dem jeweiligen Kreditinstitut anzuzeigen und Direktzahlung an sich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen.
Ansonsten gibt es noch den Passus der "Finanzierungsbestätigung", den unser Interhyp-Berater noch nie gesehen hat.

Zahlungsplan ist wie folgt:

  1. 8 % nach Übergabe Baugesuchsunterlagen
  2. 10 % nach Fundament/Sohlplatte
  3. 15 % nach Rohdecke
  4. 20 % nach Dacheindeckung
  5. 17 % nach Sanitär- und Elektro Rohinstallation
  6. 15 % nach Fenstereinbau und Innenputz ohne Beiputzarbeiten
  7. 5 % nach Verlegen von Estrich und Wandfliesen
  8. 10 % bei Abnahme
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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