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ᐅ Teilungsvermessung beauftragen

Erstellt am: 05.09.14 21:39
S
Steglitz
S
Steglitz
05.09.14 21:39
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Teilung eines Grundstücks. Ich habe einen Grundstücksanteil von einem noch unvermessenen Grundstück gekauft. Das Grundstück soll in vier Teile zerlegt werden. Der Teilungsentwurf wurde im Notarvertrag mit aufgenommen. Als Käufer wurde ich verpflichtet, die vertragsgemäße Vermessung umgehend in Auftrag zu geben.

Zwei andere Käufer werden von einer Baufirma vertreten, die sich seit Wochen nicht rührt.Was würdet ihr nach Eurer Erfahrung vorschlagen, wie man hier zu einer Beauftragung der Teilungsvermessung kommt?

Zweite Frage: Sind bei einer solchen Vermessung die Grenzsteine schon mit dabei oder muss man die separat beauftragen? Ich würde gern von Anfang an Klarheit über den genauen Grenzverlauf für mich haben. nicht dass später dann mein Zaun falsch steht oder mein Haus zu nah an der Grenze gebaut wird.

Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende!
Steglitz
V
vokono
05.09.14 23:18
Frage: Wer trägt die Vermessungskosten?
Was steht im "Notarvertrag" dazu?
Notar fragen!
Da es sich um eine hoheitliche Vermessung handelt ,werden jedem Grundstückseigentümer nach Fertigstellung der Vermessung die jeweiligen Grenzmarken optisch gezeigt.
Außerdem sind die Messpunkte auf den Punkt genau beim öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Messprotokoll hinterlegt.
Diese Daten werden dann vom Katasteramt übernommen .
Amtlicher Lageplan vom Grundstück ist eh erforderlich.
Das wird schon werden
S
Steglitz
06.09.14 00:11
Laut Notarvertrag tragen die Vermessungskosten die Käufer zu je einem Drittel. Der vierte Teil verbleibt bei einem der Verkäufer als sein Anteil. Die Käufer wurden auch bevollmächtigt unter Ausschluss jeglicher Haftungsansprüche von den Verkäufern, vor der Eigentumsumschreibung sämtliche Anträge für bauvorbereitende Maßnahmen, Bauanträge, Vermessungs- und Teilungsanträge, etc. auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu stellen.

Das wird schon, klingt ja schon mal nicht schlecht. Ich wüsste nur gern, wie
S
Steglitz
08.09.14 15:25
Vielen Dank für die Antwort, die mich schon in die richtige Richtung bringt. Ich baue im Berliner Umland, so dass hier wohl das Brandenburgische Vermessungsgesetz gilt.

Nachdem ich den Notarvertrag noch mal aufmerksam gelesen habe, habe ich auf der Teilungsskizze einen Vermerk des Vermesser entziffern können und über das Internet das Büro ausfindig machen können. Ein Anruf und die Frage war erledigt. Warum die Baufirma dazu auch nach mehr als sechs Wochen nicht imstande war, ist mir ein Rätsel.
D
DG
08.09.14 15:34
Das ist einfach erklärt - Du bist wahrscheinlich der Erste, der loslegen will.

Kleiner Tipp zur Ergänzung: Wenn sich die anderen völlig querlegen bzw. nicht melden, kann man den Bauantrag uU auch auf dem Gesamtgrundstück stellen, allerdings braucht man dazu die Einwilligung des bisherigen Gesamt-Eigentümers. Wenn das die Stadt/Gemeinde ist, ist das unproblematisch, bei Privateigentümern nicht unbedingt eine gute Lösung. Man bekommt so auch keine Grundschuldeintragung, ergo keine Gelder von der Bank ...

Viel Erfolg!
Dirk Grafe
vermessungskostennotarvertraggrundstück