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ᐅ Wärmemengenzähler auf jeder Etage notwendig


Erstellt am: 29.05.20 10:48

S
S_t_e_p_h_a_n
29.05.20 10:48
Hallo zusammen,

ich baue mein Einfamilienhaus um. Es entsteht im OG und DG noch eine Wohnung die ich vermieten möchte.

Reicht es, wenn im OG und DG ein Wärmemengenzähler (Fußbodenheizung) ist und bei mir im EG keiner?

Der hätte bei mir im EG doch keine wirkliche Funktion. Weil auch Gas für Warmwasser verbraucht wird.

In der Wohnung ist auch ein Wasserzähler für warm und kalt. Bei mir ist kein zusätzlicher Zähler für Warm- und Kaltwasser, sondern nur der Gesamtzähler.
L
Lucrezia
29.05.20 11:04
Hallo Stephan,
genau: den Warm- und Kaltwasser Zähler brauchst du tatsächlich nur für die Wohneinheit, die du vermieten wirst.
Gesamtzähler bei dir und Extra-Zähler für OG/DG ist logisch und nützlich.
S
S_t_e_p_h_a_n
29.05.20 11:41
Ok danke und dann hat der Klempner im OD und DG jeweils einen Wärmemengenzähler verbaut. Hätte er nicht auch einfach einen in den Strang nach oben verbauen können? Da geht ja nichts mehr ab.
W
wrobel
29.05.20 14:40
Moin

Das ist so meines Wissens nicht richtig.
Die Abrechnungsfirmen fordern in der Regel
Wärmemengenzähler und Wasserzähler für jede Wohneinheit , sowie einen Wärmemengenzähler für die Warmwasser Bereitung.
Anders würden, selbst ohne WWBereitung, die Verluste des Wärmeerzeugers und der Wärmeverteilung nicht gerecht aufgeteilt.



Olli
S
S_t_e_p_h_a_n
29.05.20 15:00
Wobei die Verluste würde ich ja dann tragen, wenn bei mir keiner eingebaut wird.
B
BobRoss
29.05.20 17:31
Es entstehen in dem Haus insgesamt 2 Wohneinheiten, beide mit Fußbodenheizung? Eine davon wird selbstgenutzt?

Dann wird für die EG Wohneinheit und die OG+DG Wohneinheit jeweils ein Wärmemengenzähler benötigt. Diese werden üblicherweise hinter der Verzweigung der Heizstränge zu den Wohneinheiten eingebaut, und messen die entnommene Wärmemenge zwischen Vor- und Rücklauf.

Warum wird auch für die EG Wohnung ein Wärmemengenzähler benötigt?
-> weil Wärmemengenzähler keine absoluten Werte messen, sondern relative Wärmemengen. Bei der Jährlichen verbrauchsabhängigen Nebenkostenabrechnung müssen daher die wohnungsweise entnommenen Wärmemengen aller Wohnungen des Hauses vorliegen, sonst wird eine Berechnung in üblicher Weise nach meinem Kenntnisstand nicht möglich sein. Ich nutze auch Wärmemengenzähler für die Abrechnung in einem Mehrfamilienhaus.

Einen Wärmemengenzähler für die Warmwasserbereitung wird neben Kalt-und Warmwasser Zählern ebenfalls benötigt. Teilweise hat diesen bereits die Heizungsanlage integriert (Wärmepumpe).
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