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DG
Wenn er tatsächlich Nießbrauchberechtigter ist (das habe ich anders gelesen), dann sind es auch anrechenbare Einkünfte für seine Bank. Da gebe ich Dir recht. Liest sich aber anders.
Gehören = Eigentum.Die Häuser gehören zur Hälfte meinem Bruder und zur Hälfte mir.
1/3 + 1/3 = 2/3. Fehlt an 100% ... 1/3. Wem mag das letzte Drittel gehören?Allerdings gehörte 1/3 der Häuser meiner Mutter und 1/3 meinem Onkel.
Beide Anteile wurden per Schenkung zur Hälfte an meinen Bruder und mich
mit lebenslangem Nießbrauch verschenkt.
Voilà - das letzte Drittel bzw. 2/6 sind gefunden.Faktisch stehen mir also 1/6 der aktuellen Mieteinnahmen zur Verfügung.
Fass' Dir bitte mal an den Kopf, Nordanney. Da kommt ein kinderloses Ehepaar, beide verbeamtet, mit +4T€ Nettoeinkommen UND ca. 15T€ jährlichem Einkommen aus VuV aus einem hypothekenfreien Objekt, das ca. €3 Mio. wert ist und über den Umweg Nießbrauch (Sterbetabelle! Jährlich steigender kapitalisierter Anteil der Brüder!) irgendwann zu je 50% den Brüdern gehören wird, zu Dir und Du sagst - ja, sorry, aber das können wir leider nicht berücksichtigen.Btw. Keine Bank darf Einkünfte anrechnen, wenn sie bei jemand anderem landen. Nicht mehr und nicht weniger gilt es hier zu beachten.
Der Kunde ist raus aus Deinem Büro, bevor Du den Satz ausgesprochen hast, sollte Dir klar sein. Das ergibt sich schon allein aus der Überlegung, dass die Familie durch Verkauf 3 Mio in bar erlösen könnte, beide Brüder je ein Objekt zu 600T€ aus der Portokasse bezahlen und immer noch 1,8 Mio übrig bleiben, um Mutter und Onkel die Rente aufzubessern. Dann verdient Deine Bank an dem Geschäft Null und beide Brüder haben ein Haus.
Merkst selbst, dass da was nicht passen kann, oder?
MfG
Dirk Grafe