ᐅ Wohnen nicht erlaubt wegen Bautiefe
Erstellt am: 19.07.19 13:17
chand1986 schrieb:
Da Amt müsste also einen einzigartigen Ausnahmegrund haben - deshalb der Wink mit dem Zaunpfahl “wohnt da noch jemand anderes?”Das ist aber Blödsinn. Der Grundsatz der Ermessensbindung ermöglicht lediglich, Meier zu erlauben, was schon Müller erlaubt wurde - nicht aber, Meier zu erlauben, was Müller illegal trotzdem tut.xRalleX schrieb:
Ok, das ist schon mal ein guter Hinweis mit der Ergänzungssatzung. Wenigstens mal anstoßen, kann man es ja.Dieser Weg erscheint mir weit mehrversprechender - zumindest wenn eine rührige Kleinfraktion im Gemeinderat vorhanden ist. Wo eine große Partei allein regiert - oder noch schlimmer: beide Großen de facto koalieren - gibt es Ausnahmen praktisch nur für den Schützenkönig https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Ich bin ja kein Anwalt aber ich interpretiere das so:
"(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung1.
einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:a)
der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs,
b) "
dass es eine Einzelfallentscheidung auf Ermessensgrundlage ist. Wenn der Ergänzungssatzungsweg nicht fruchtet, sollte oder könnte man das doch versuchen einzuklagen?
Ich würde da mal einen Anwalt zu befragen.
"(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung1.
einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:a)
der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs,
b) "
dass es eine Einzelfallentscheidung auf Ermessensgrundlage ist. Wenn der Ergänzungssatzungsweg nicht fruchtet, sollte oder könnte man das doch versuchen einzuklagen?
Ich würde da mal einen Anwalt zu befragen.