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ᐅ Wohnen nicht erlaubt wegen Bautiefe


Erstellt am: 19.07.19 13:17

1
11ant
19.07.19 15:13
chand1986 schrieb:

Da Amt müsste also einen einzigartigen Ausnahmegrund haben - deshalb der Wink mit dem Zaunpfahl “wohnt da noch jemand anderes?”
Das ist aber Blödsinn. Der Grundsatz der Ermessensbindung ermöglicht lediglich, Meier zu erlauben, was schon Müller erlaubt wurde - nicht aber, Meier zu erlauben, was Müller illegal trotzdem tut.
xRalleX schrieb:

Ok, das ist schon mal ein guter Hinweis mit der Ergänzungssatzung. Wenigstens mal anstoßen, kann man es ja.
Dieser Weg erscheint mir weit mehrversprechender - zumindest wenn eine rührige Kleinfraktion im Gemeinderat vorhanden ist. Wo eine große Partei allein regiert - oder noch schlimmer: beide Großen de facto koalieren - gibt es Ausnahmen praktisch nur für den Schützenkönig
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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E
Elina
19.07.19 17:31
Ich bin ja kein Anwalt aber ich interpretiere das so:

"(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung1.
einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:a)
der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs,
b) "

dass es eine Einzelfallentscheidung auf Ermessensgrundlage ist. Wenn der Ergänzungssatzungsweg nicht fruchtet, sollte oder könnte man das doch versuchen einzuklagen?
Ich würde da mal einen Anwalt zu befragen.
anwalt