Hallo zusammen,
wir besitzen in einem Neubaugebiet zwei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.160 (560+600) qm. Vorgegeben sind laut Bebauungsplan Einzelhäuser mit 1 Wohneinheit pro 350qm Grundstücksfläche. Dürfen wir nun ein Haus mit einer Wohneinheit und ein Haus mit zwei Wohneinheiten bauen? Oder müssten wir dafür die Flurstücke zusammenlegen lassen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke und Grüße
wir besitzen in einem Neubaugebiet zwei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.160 (560+600) qm. Vorgegeben sind laut Bebauungsplan Einzelhäuser mit 1 Wohneinheit pro 350qm Grundstücksfläche. Dürfen wir nun ein Haus mit einer Wohneinheit und ein Haus mit zwei Wohneinheiten bauen? Oder müssten wir dafür die Flurstücke zusammenlegen lassen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke und Grüße
HuppelHuppel schrieb:
Wenn überhaupt, kommt da mal was kleines zum Abschreiben drauf, [...] dann muss ich aber auch wieder einen Vermesser mit ins Boot holen.Den Vermesser kannst Du ebenfalls abschreiben.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanghaus202325.07.25 15:47HuppelHuppel schrieb:
Das mit den 100m2 zuschlagen war auch schon mein Gedanke, dann muss ich aber auch wieder einen Vermesser mit ins Boot holen. Was wäre den der einfachste und günstigste Weg?Um 3 Wohneinheiten zu bauen ist das der sinnvollste Weg. Die Vermessungskosten sind es doch wert keine ideelle Teilung zu haben.