ᐅ Wie viel Wohnraum? Wie viele Etagen? Ferienhaus im Sondergebiet
Erstellt am: 21.01.22 19:41
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Marcel0302
Guten Tag, wir planen ein Ferienhaus in einem Sondergebiet (Niedersachsen) 1 geschossige Bauweise.
Unsere Vorstellung…
- Flachdach
- 3 Etagen:
1. Keller in Hanglage
2. Erdgeschoss
3. Dachgeschoss
- Überall Bodentiefe-Fenster
- Offener Treppenaufgang im Haus
Wir haben eine Bauvoranfrage gemacht, leider war das Ergebnis sehr enttäuschend.
- DG, KG dürfen nur eine Raumhöhe von 2,15m haben.
- DG, KG darf nicht als Wohnraum genutzt werden.
- Treppenaufgang ist offen, es wirkt so als wurde das gesamte Haus als Wohnraum genutzt wird.
- Bodentiefe-Fenster sind im DG, KG nicht in Ordnung, da es so wirkt das diese Räume dann als Wohnraum genutzt werden.
Wir verstehen nicht, warum wir es nicht als Staffelgeschoss planen können mit einer 2/3 Regelung und das DG als Wohnraum nutzen können.
Vielleicht habt ihr Tipps für uns, wie man es umplanen könnte um alles als Wohnraum zu nutzen.
Bebauungsplan Festsetzungen:
Unsere Vorstellung…
- Flachdach
- 3 Etagen:
1. Keller in Hanglage
2. Erdgeschoss
3. Dachgeschoss
- Überall Bodentiefe-Fenster
- Offener Treppenaufgang im Haus
Wir haben eine Bauvoranfrage gemacht, leider war das Ergebnis sehr enttäuschend.
- DG, KG dürfen nur eine Raumhöhe von 2,15m haben.
- DG, KG darf nicht als Wohnraum genutzt werden.
- Treppenaufgang ist offen, es wirkt so als wurde das gesamte Haus als Wohnraum genutzt wird.
- Bodentiefe-Fenster sind im DG, KG nicht in Ordnung, da es so wirkt das diese Räume dann als Wohnraum genutzt werden.
Wir verstehen nicht, warum wir es nicht als Staffelgeschoss planen können mit einer 2/3 Regelung und das DG als Wohnraum nutzen können.
Vielleicht habt ihr Tipps für uns, wie man es umplanen könnte um alles als Wohnraum zu nutzen.
Bebauungsplan Festsetzungen:
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Myrna_Loy22.01.22 11:52Die Frage wäre, falls es keine weiteren Vorgaben gibt, ob man einen 7 m hohen, zweigeschossigen 5 x 6 m Würfel hinstellen dürfte. 🙂
Marcel0302 schrieb:
Das Gebiet ist ein Erholungsgebiet, daher Sondergebiet.Genau, und in dem SO kannst Du Deinen WA-Bauwunsch abhaken.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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Marcel030222.01.22 16:18Myrna_Loy schrieb:
Die Frage wäre, falls es keine weiteren Vorgaben gibt, ob man einen 7 m hohen, zweigeschossigen 5 x 6 m Würfel hinstellen dürfte. 🙂Myrna_Loy schrieb:
Edit.
Die Grundfläche und Geschossfläche beträgt laut der textlichen Festsetzungen maximal 65 qm. Damit wird festgelegt, dass die Keller- und Dachgeschosshöhen als nicht-Wohnraum zu bauen sind, daher die 2,15 m Deckenhöhe.Ach so, ok, dann verstehe ich das auch.
Im Internet findet mal leider nicht so viel dazu,
habe nur zwei Artikel gefunden zu 1 geschossiger Bauweise und einer begrenzen Grundfläche, dort haben sie es mit einem Staffelgeschoss hinbekommen, oben im DG Wohnraum zu schaffen.
Gibt es eine Auflistung, wo drin steht was in Räumen mit einer Deckenhöhe unter 2,19m möglich ist? Wie zB Heizraum, Hobbyraum oder ähnliches.
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Myrna_Loy22.01.22 16:21„In § 2 Musterbauordnung (MBO) werden Aufenthaltsräume als Räume definiert, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Keine Aufenthaltsräume sind dagegen etwa Lager-, Abstell-, Sanitär- und andere Räume mit Nebenfunktionen sowie Flure und Treppenhäuser.“
Keine Aufenthaltsräume sind dagegen etwa Lager-, Abstell-, Sanitär- und andere Räume mit Nebenfunktionen sowie Flure und Treppenhäuser.“
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Marcel030222.01.22 19:20apokolok schrieb:
Das ist doch im Prinzip ne Art Schrebergarten.
Das muss doch auch an der sonstigen Bebauung/Nutzung offensichtlich sein.
Wie kommt man auf die Idee, dass man da ein normales Haus hinstellen könnte? Weil dort schon Häuser mit 3 Etagen stehen, sie haben nur kein Flachdach.