ᐅ Wie viel Macht hat der Baukreismeister?
Erstellt am: 20.03.15 12:11
SirSydom22.03.15 22:19
Gibt es einen Bebauungsplan? Da du ws von Bauantrag schreibst nehme ich das mal an. Wenn ja, steht da drin was ihr dürft und was nicht.
Darüber hinausgehende gestalterische Vorgaben entbehren wohl der Rechtsgrundlage.
Darüber hinausgehende gestalterische Vorgaben entbehren wohl der Rechtsgrundlage.
DG23.03.15 10:13
Bauexperte hat Recht. Wozu bräuchte man eine Baugenehmigung, wenn Gemeinde/Stadt nach der Erteilung immer noch mit weiteren Auflagen kommen könnten? Man kommt dem Herrn auch sicher bei, in dem man seine Einwände schriftlich einfordert. Diese muss er dann begründen und er muss dann darlegen, warum er solche Dinge fordert, obwohl der Bau anders genehmigt wurde.
Bei gravierenden Verstößen, kann eine Baugenehmigung durchaus entzogen werden, aber wegen einer Farbgestaltung!? Das klingt schon sehr nach Langeweile ...
MfG
Dirk Grafe
Bei gravierenden Verstößen, kann eine Baugenehmigung durchaus entzogen werden, aber wegen einer Farbgestaltung!? Das klingt schon sehr nach Langeweile ...
MfG
Dirk Grafe
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