ᐅ Wie richtig vorgehen? Etwas ratlos/Zeitdruck
Erstellt am: 11.09.16 16:03
Final12.09.16 10:57
Das mit dem sehr günstig würde mich auch sehr stutzig machen. Es verschenkt ja niemand etwas.
Habt ihr mal direkt den Eigentümer gefragt, warum er diesen Preis aufgerufen hat? Ich würde mich zwar nicht 100%auf den Wahrheitsgehalt verlassen, aber an der Reaktion kann man ja auch schon etwas herauslesen.
Habt ihr mal direkt den Eigentümer gefragt, warum er diesen Preis aufgerufen hat? Ich würde mich zwar nicht 100%auf den Wahrheitsgehalt verlassen, aber an der Reaktion kann man ja auch schon etwas herauslesen.
rretsiem12.09.16 11:16
Die Stadt/Gemeinde sagt hier das der Bodenpreis im Schnitt 250€/qm kostet. Das würde also passen. Da wir aber schon andere Grundstücke abgelehnt hatten die es hier gibt mit eben 350-400€, die trotzdem verkauft werden sind wir erst einmal vorsichtig.
rretsiem17.09.16 14:41
ypg schrieb:
Kaufvertrag unterschreiben (wenn es Euer Traumgrundstück ist) und die Übergabe sowie Zahlung auf den zB 19. Dezember datieren 🙂Das war mir so nicht bekannt, ich dachte der Kaufvertrag wird doch beim Notar unterschrieben und nicht vorher. Das bedeutet dann aber doch das ich dann die Zahlung zu leisten habe (oder die Bank anweise das zu tun) + Grunderwerbsteuer und dann ist der Kauf doch abgeschlossen?
Ein paar Fragen haben wir nun schon klären können. Es liegt keine Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück und auch sonst scheint alles zu passen. Nächste Woche treffen wir uns mit den Eigentümern persönlich um die Details (Preis, Termin usw. zu klären).
lastdrop17.09.16 15:21
Du kannst im Notarvertrag genau regeln, wann Bezahlung und/oder Übergabe stattfinden sollen, das können auch Zeitpunkte mehrere Monate in der Zukunft sein.
Allerdings muss Dein Vertragspartner damit einverstanden sein.
Allerdings muss Dein Vertragspartner damit einverstanden sein.
ypg17.09.16 16:38
Wie lastdrop es sagt: in einem Notarvertrag wird ein Datum eingesetzt. Das ist seltenst auf sofort datiert, da noch viel zu regeln ist. Insofern kann man beruhigt bleiben und das Ende oder auch Anfang des nächsten Jahr nehmen. Drei Monate sind keine Seltenheit.
Du bist nicht ab Notartermin Eigentümer, sondern ab dem Datum, welches im Vertrag steht.
Du bist nicht ab Notartermin Eigentümer, sondern ab dem Datum, welches im Vertrag steht.
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