ᐅ Wie berechnet man den Kniestock?
Erstellt am: 01.07.2016 18:25
Chrisbo 02.07.2016 08:10
Ich danke für die vielen Informationen.
Die Stadt Nauen verweist auf den Bebauungsplan..
Wäre Vielleicht ein Termin beim Bauamt vor Ort , eine Möglichkeit?
MfG
Chris
Die Stadt Nauen verweist auf den Bebauungsplan..
Wäre Vielleicht ein Termin beim Bauamt vor Ort , eine Möglichkeit?
MfG
Chris
Bauexperte 02.07.2016 08:58
Hallo Chris,
Andererseits - weshalb solltest Du das tun; abseits einer 1. Einführung in das Thema Hausbau in Nauen? Der temporäre Baupartner, für welchen Du Dich entscheidest, schuldet Dir die Einhaltung des B-Planes. Ist ein Architekturbüro vorgeschaltet, ist es u.a. die Pflicht des Planers, die Vorgaben des B-Planes einzuhalten.
Grüße, Bauexperte
Chrisbo schrieb:Es "könnte" gut sein, daß beide richtig rechnen, aber unterschiedliche Herangehensweisen haben. Der eine zeichnet vlt. von Rohfussboden zum Schnittpunkt der Dachhaut, der andere vlt. vom Fertigfußboden (FF) zu verkleideter Dachschräge = Fertigmaß.
Kniestock 80cm
Dachneigung 38°
Wandstärke 36cm
1. 80 cm Kniestock außen sind ca 100 cm innen
2. 80 cm Kniestock außen sind ca 65 cm innen
Auszug aus Bebauungsplan
Die Drempelhöhe (Kniestockhöhe)
des Dachgeschosses darf 80 cm nicht überschreiten. Als Drempelhöhe gilt der Abstand zwischen Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut.
Chrisbo schrieb:Das ist ihr gutes Recht; mit dem Bebauungsplan kann die Stadt u.a. eigene Höhen benennen.
Die Stadt Nauen verweist auf den Bebauungsplan..
Chrisbo schrieb:Das kannst Du natürlich machen, auch bei der Stadt Nauen wird sicherlich eine Bauberatung für Bauherren angeboten.
Wäre Vielleicht ein Termin beim Bauamt vor Ort , eine Möglichkeit?
Andererseits - weshalb solltest Du das tun; abseits einer 1. Einführung in das Thema Hausbau in Nauen? Der temporäre Baupartner, für welchen Du Dich entscheidest, schuldet Dir die Einhaltung des B-Planes. Ist ein Architekturbüro vorgeschaltet, ist es u.a. die Pflicht des Planers, die Vorgaben des B-Planes einzuhalten.
Grüße, Bauexperte