ᐅ WIBank Hessendarlehen Einkommensgrenze bei Selbstständigkeit
Erstellt am: 23.01.25 20:04
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Laura123423.01.25 20:04Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des Hessen Darlehen und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Wir würden dies gerne für eine Bestandsimmobilie in Anspruch nehmen. Hat jemand Erfahrungen damit wie die Einkommensgrenzen bei Selbstständigen (nur mein Lebensgefährte, ich bin angestellt) errechnet wird?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
ich habe eine Frage bezüglich des Hessen Darlehen und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Wir würden dies gerne für eine Bestandsimmobilie in Anspruch nehmen. Hat jemand Erfahrungen damit wie die Einkommensgrenzen bei Selbstständigen (nur mein Lebensgefährte, ich bin angestellt) errechnet wird?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Die Grenzen sind wie schon geschrieben die gleichen... Unterlagen werden aber andere verlangt:
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen mit eigenem Einkommen.
- bei Nichtselbständigen: Gehaltsbescheinigungen der letzten 6 Monate sowie den Gehaltsnachweis von Dezember (des Vorjahres) mit Jahressummen oder Kopie des Lohnsteuernachweises des Vorjahres, letzter Einkommensteuerbescheid, ggf. Renteninformation (bei Renteneintritt vor Ablauf der Zinsfestschreibung (20 Jahre).
- bei Selbständigen: letzte drei Einkommensteuerbescheide, Einnahmen-/ Überschussrechnungen (ggf. Bilanz und G u. V-Rechnungen), der letzten drei Jahre. Für das laufende Geschäftsjahr ist eine BWA sowie eine Bestätigung des Steuerberaters vorzulegen, aus der sich der bis zum Jahresende zu erwartender Gewinn ergibt.
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen mit eigenem Einkommen.
- bei Nichtselbständigen: Gehaltsbescheinigungen der letzten 6 Monate sowie den Gehaltsnachweis von Dezember (des Vorjahres) mit Jahressummen oder Kopie des Lohnsteuernachweises des Vorjahres, letzter Einkommensteuerbescheid, ggf. Renteninformation (bei Renteneintritt vor Ablauf der Zinsfestschreibung (20 Jahre).
- bei Selbständigen: letzte drei Einkommensteuerbescheide, Einnahmen-/ Überschussrechnungen (ggf. Bilanz und G u. V-Rechnungen), der letzten drei Jahre. Für das laufende Geschäftsjahr ist eine BWA sowie eine Bestätigung des Steuerberaters vorzulegen, aus der sich der bis zum Jahresende zu erwartender Gewinn ergibt.
Cronos86 schrieb:
bei Selbständigen: letzte drei Einkommensteuerbescheide, Einnahmen-/ Überschussrechnungen (ggf. Bilanz und G u. V-Rechnungen), der letzten drei Jahre. Für das laufende Geschäftsjahr ist eine BWA sowie eine Bestätigung des Steuerberaters vorzulegen, aus der sich der bis zum Jahresende zu erwartender Gewinn ergibt.Dann hast Du alle Infos. Das ist doch super.Das sind die offiziellen Belege über den Gewinn der letzten drei Jahre bzw. des laufenden Jahres.