ᐅ Wer trägt Kosten der Asbestentfernung bei Neubau an Bestand-Doppelhaushälfte?
Erstellt am: 16.09.19 13:30
FamilieBausH16.09.19 13:30
Hallo,
hoffe,ich bin hier im richtigen Unterforum.
Wir haben ein Grundstück in Niedersachsen erworben,auf dem wir eine Doppelhaushälfte errichten möchten.
Die Nachbarhälfte steht schon seit den 80ern. Unsere Hälfte gab esnoch nie.
Die Nachbarwand ist an der Anbauseite mit einer asbesthaltigen Verkleidung versehen.
Unsere Frage ist, wer die Kosten der leider nicht ganz günstigen Entfernung tragen muss.
Wir? Der Nachbar? Halbe/halbe?
Wo können wir das nachlesen?
Danke für die Hilfe!!
hoffe,ich bin hier im richtigen Unterforum.
Wir haben ein Grundstück in Niedersachsen erworben,auf dem wir eine Doppelhaushälfte errichten möchten.
Die Nachbarhälfte steht schon seit den 80ern. Unsere Hälfte gab esnoch nie.
Die Nachbarwand ist an der Anbauseite mit einer asbesthaltigen Verkleidung versehen.
Unsere Frage ist, wer die Kosten der leider nicht ganz günstigen Entfernung tragen muss.
Wir? Der Nachbar? Halbe/halbe?
Wo können wir das nachlesen?
Danke für die Hilfe!!
Zaba1216.09.19 13:45
FamilieBausH schrieb:
Die Nachbarwand ist an der Anbauseite mit einer asbesthaltigen Verkleidung versehen.
Unsere Frage ist, wer die Kosten der leider nicht ganz günstigen Entfernung tragen muss.
Wir? Der Nachbar? Halbe/halbe?
Saniert dein Nachbar gerade sein Haus und er bittet dich die Hälfte zur Sanierung seiner Platten beizusteuern oder warum erwartest Du das dein Nachbar seine Platten abreißt?
Ihr wollt anbauen, nicht Er. D.h. wenn überhaupt *kann* er meiner Meinung nach sich beteiligen muss aber nicht.
Tobibi16.09.19 13:49
Warum genau sollte er was dafür zahlen, wenn du die Platten weg haben willst?
11ant16.09.19 14:44
FamilieBausH schrieb:
Unsere Frage ist, wer die Kosten der leider nicht ganz günstigen Entfernung tragen muss.
Wir? Der Nachbar? Halbe/halbe?Das hatte ich bereits beantwortet: 11ant schrieb:
Das ist ein komplexes Thema, weil es allerlei Anschlußfragen aufwirft. Die geplante zweite Hälfte könnte bedeuten, daß die Außenwand auf seiner Seite als Zwischenwand gedacht war - zwar statisch eigenständig, aber ggf. könnte für eine zeitgemäße Dämmung zwischen den beiden Häusern ratsam sein, auf Eurem Grundstück einige Zentimeter "Überbauung" zu dulden. Und die andere - ursprünglichere - Frage ist dabei, ob seine Wand ohne Verkleidung gesehen denn auf seiner Grenze (minus zusammen 2 cm Luftfuge) steht. Die Verkleidung zu entsorgen, ist wohl sein Bier.Da steht im wesentlichen für Dich die "Hausaufgabe", zu klären, auf wessen Grundstück seine Fassadenbeplankung "steht" und ob auf seiner "abgekleideten" Wand unter den Asbestplatten eine Dämmung ist und/oder sein sollte. Ist das ganze Gedöns auf seiner Seite, habt Ihr keinen Beseitigungsanspruch, aber ist für ihn der Beibehalt unter den neuen Witterungsvoraussetzungen nicht sinnvoll. Ist nur seine rohe (oder ggf. verputzte) Wand auf seinem Grund, könnt Ihr ihm die Duldung entziehen, Euer Grundstück für seine Verkleidung zu benutzen. Sinn kann dann aber machen, eine Dämmung zum beiderseitigen Nutzen zwischen den Hauswänden anzubringen, und dafür entsprechende Zentimeter Hausbreite auf Eurer Seite zu opfern. Man sah damals schon als Fortschritt an, anstelle einer Kommunwand separate Außenwände der Hälften auch an der Berührungslinie zu haben. Eventuell steht gar schon seine Außenwand halb auf Eurem Grundstück, d.h. ist Euer Grundstück faktisch bereits 12 cm schmaler als im Katasterplan https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
HilfeHilfe16.09.19 16:12
Du willst was also zahlst du ... ich fahre einen stinker , mein Nachbar ist nen Öko und fährt ein ewagen. Er hat mich auch letztens gefragt wann ich meinen 90er Mercedes weg gebe . Sagte wenn Lotto fee kommt oder er mir das neue Auto Sponsert !
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