ᐅ Wer kennt die Firma "Garant-Massivhaus GmbH" ???
Erstellt am: 21.01.15 21:12
bauherr0719.08.15 12:20
Vorsicht mit den Abschlagszahlungen! Am besten nur die erbrachte Leistung bezahlen. In der Regel entsprechen die Abschlagszahlungen den der gelieferten Leistung! Gesetzlich ist damit die Höhe der Abschlagszahlung nicht gerechtfertigt und kann angezweifelt werden.
---------------------------------------------
Rest wegen Hörensagen gelöscht!
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
---------------------------------------------
Rest wegen Hörensagen gelöscht!
Grüße, Bauexperte
Bauexperte