ᐅ Wer hat mit Bonum Haus GmbH Erfahrungen?
Erstellt am: 17.06.11 19:24
nordanney20.06.25 09:04
Franke89 schrieb:
Hier im Forum hört sich das aber eher so an, als ob der Bauleitung nur die Koordination übernimmt und einen schnellen bauabschluss will.Frag Dich immer, wer den Bauleiter bezahlt...Ist wie bei jedem Berater, Verkäufer oder wie immer man Angestellte eine Vertragspartners nennt. Will damit nicht sagen, dass jeder Bauleiter Dich über den Tisch ziehen will oder schlechte Arbeit macht. Aber am Ende ist er Angestellter des Verkäufers und muss weitere Angestellte des Verkäufers (die Handwerker) "kontrollieren".
11ant20.06.25 12:48
Franke89 schrieb:
Wir haben nun mehrere Angebote zum Hausbau auf dem Tisch. Bei allen ist auch eine Bauleitung dabei. Bei den verkaufsgesprächen würde auch von zwei erwähnt, dass der bauleiter auch über ein Versicherung verfügt. Mir wurde auch immer erklärt, dass dr Bauleiter auch die Qualität kontrolliert und im schlimmsten Fall dafür haftet.
Hier im Forum hört sich das aber eher so an, als ob der Bauleitung nur die Koordination übernimmt und einen schnellen bauabschluss will.Wenn Du mit einem freien Architekten planst und baust - ihn also für beide Halbzeiten einschließlich der Leistungsphase 8 durchmandatierst - dann ist der Architekt Dein Vertragspartner für die Planung einschließlich der Bauleitung, und er hat eine zwangsweise Berufshaftpflichtversicherung (auch dafür, daß er beispielsweise Pfusch eine Abnahme erteilen würde).Baust Du hingegen mit einem inklusive"architekten" eines Generalunternehmers oder mit der Planung durch einen nur für die erste Halbzeit mandatierten freien Architekten ("Leistungsphase 1 bis 4 - Achtung: das sind meist " warnt" Architekten !) und dann ausschreibungslos mit einem Generalunternehmer, dann bndet Dir der Generalunternehmer regelmäßig den Bären auf, daß Du einen Bauleiter gar nicht bräuchtest, weil ein "Bauleiter" bei seinen Angeboten inklusive sei. Ein solcher Auftragnehmerbauleiter bietet Dir allerdings nicht dasselbe wie Dein Architektbauleiter oder Dein baubegleitender Sachverständiger. Formell nennt sich der "Bauleiter" dann ebenfalls Bauleiter und ist es rechtlich auch insofern, wie er als Bauleitererklärungsunterschreiber fungiert (d.h. dem Bauamt den SiGeKo benennt und als Empfänger einer evtl. Baueinstellungsverfügung bereit steht).
Hinsichtlich Deines Qualitätssicherungsinteresses unterscheiden sich der Bauleiter (Architektbauleiter) und der "Bauleiter" (Auftragnehmerbauleiter) jedoch sehr wesentlich: nämlich daß Dein Architekt wie ein Rechtsanwalt Parteivertreter Deiner Interessen ist, während der Auftragnehmer"bauleiter" Parteivertreter Deines Auftragnehmers Generalunternehmer ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Baustellenobjektleiter zu sein. Das bedeutet, er moderiert zwischen den Subunternehmern (und, falls vorhanden, der Kernmannschaft des GU) und telefoniert verzögert oder falsch gelieferten Teilen hinterher. Du bist nicht sein Feind (insofern stört es ihn nicht, wenn seine Tätigkeit auch Deinen Interessen mit nützt), aber im Zweifel sein Gegner (insofern sich Deine Interessen von denen seines Brötchengebers unterscheiden). Seine Loyalität gehört dem GU, nicht Dir. Er ist Dir gegenüber nicht Vertragspartei (sondern nur deren Erfüllungsgehilfe und ggf. Bevollmächtigter). Ob und gegen was er versichert ist, geht Dich nichts an und entfaltet für Dich auch keinen Nutzen oder eine zusätzliche Sicherheit.
Im Ernstfall (daß es zu Pfusch kommt) unterscheiden sich die beiden dahingehend, daß Dein Architektbauleiter oder baubegleitender Sachverständiger als oberste Maxime die (Wieder)herstellung des vereinbarten Zustandes hat, ein mangelhaft ausgeführtes Bauteil also abreißen und neu aufbauen läßt. Die oberste Maxime des Auftragnehmerbauleiters ist jedoch eine gänzlich andere, nämlich der Schutz des Gewinns des GU gegen Mehrkosten. Er wird also einschätzen, ob der Pfusch Deine Abnahme der Leistungen des GU gefährdet bzw. wahrscheinlich macht, daß Du den Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit reklamierst. Ein Mangel, den Du innerhalb von fünf Jahren nicht sehen wirst, ist für ihn also gleichbedeutend mit einem nicht vorhandenen. Eine schiefe Mauer läßt der Bauleiter also schon unverputzt wieder abreißen, während der "Bauleiter" dafür sorgen wird, daß sie verputzt wie gerade gemauert aussieht. Der Lerninhalt des fünften Berufsjahres eines "Bauleiters" besteht im Auswendiglernen der tausend dreistesten "Dasmachtnix"-Lügen - Hauptsache, Du hältst kein Geld zurück.
Franke89 schrieb:
Mir wurde auch immer erklärt, dass dr Bauleiter auch die Qualität kontrolliert und im schlimmsten Fall dafür haftet.Ja, aber nicht zu Deinen Gunsten. Er haftet gegenüber seinem Arbeitgeber für die Mehrkosten, wenn er fehlgeliefertes Material schuldhaft nicht rechtzeitig zurückweist und/oder zu verantworten hat, daß die korrekte Ersatzlieferung verzögert eintrifft.Franke89 schrieb:
Bei den verkaufsgesprächen würde auch von zwei erwähnt, dass der bauleiter auch über ein Versicherung verfügt.Die Angebote dieser Schlitzohren kannst Du also gleich in die Rundablage befördern (und Dir merken, daß Du die nur Leuten empfiehlst, denen Du die Pest an den Hals wünschst).https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Franke8921.06.25 06:28
Danke für die ausführliche Antworten
Bringt es was sich die Baustellen vor Vertragsabschluss anzuschauen?
Kann mir jemand Adressen von Bonum, noriplaner oder Büttner zuschicken?
Bringt es was sich die Baustellen vor Vertragsabschluss anzuschauen?
Kann mir jemand Adressen von Bonum, noriplaner oder Büttner zuschicken?
11ant21.06.25 14:48
Franke89 schrieb:
Bringt es was sich die Baustellen vor Vertragsabschluss anzuschauen?Jein - und Du findest in meinen Beiträgen bestimmt auch Hinweise, worauf dabei zu achten wäre.Franke89 schrieb:
Kann mir jemand Adressen von Bonum, noriplaner oder Büttner zuschicken?Weshalb gehst Du nicht einfach nach meinem Hausbau-Fahrplan vor ?Unberaten zu GU´ zu gehen, macht man nur mit Geld (und Mut) zu viel.
Ich habe auf die Schnelle in Deiner Threadhistorie nicht entdeckt, worum es überhaupt bei Deinem Bauprojekt geht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
home202006.11.25 13:40
11ant schrieb:
Wenn Du mit einem freien Architekten planst und baust - ihn also für beide Halbzeiten einschließlich der Leistungsphase 8 durchmandatierst - dann ist der Architekt Dein Vertragspartner für die Planung einschließlich der Bauleitung, und er hat eine zwangsweise Berufshaftpflichtversicherung (auch dafür, daß er beispielsweise Pfusch eine Abnahme erteilen würde).
Baust Du hingegen mit einem inklusive"architekten" eines Generalunternehmers oder mit der Planung durch einen nur für die erste Halbzeit mandatierten freien Architekten ("Leistungsphase 1 bis 4 - Achtung: das sind meist " warnt" Architekten !) und dann ausschreibungslos mit einem Generalunternehmer, dann bndet Dir der Generalunternehmer regelmäßig den Bären auf, daß Du einen Bauleiter gar nicht bräuchtest, weil ein "Bauleiter" bei seinen Angeboten inklusive sei. Ein solcher Auftragnehmerbauleiter bietet Dir allerdings nicht dasselbe wie Dein Architektbauleiter oder Dein baubegleitender Sachverständiger. Formell nennt sich der "Bauleiter" dann ebenfalls Bauleiter und ist es rechtlich auch insofern, wie er als Bauleitererklärungsunterschreiber fungiert (d.h. dem Bauamt den SiGeKo benennt und als Empfänger einer evtl. Baueinstellungsverfügung bereit steht).
Hinsichtlich Deines Qualitätssicherungsinteresses unterscheiden sich der Bauleiter (Architektbauleiter) und der "Bauleiter" (Auftragnehmerbauleiter) jedoch sehr wesentlich: nämlich daß Dein Architekt wie ein Rechtsanwalt Parteivertreter Deiner Interessen ist, während der Auftragnehmer"bauleiter" Parteivertreter Deines Auftragnehmers Generalunternehmer ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Baustellenobjektleiter zu sein. Das bedeutet, er moderiert zwischen den Subunternehmern (und, falls vorhanden, der Kernmannschaft des GU) und telefoniert verzögert oder falsch gelieferten Teilen hinterher. Du bist nicht sein Feind (insofern stört es ihn nicht, wenn seine Tätigkeit auch Deinen Interessen mit nützt), aber im Zweifel sein Gegner (insofern sich Deine Interessen von denen seines Brötchengebers unterscheiden). Seine Loyalität gehört dem GU, nicht Dir. Er ist Dir gegenüber nicht Vertragspartei (sondern nur deren Erfüllungsgehilfe und ggf. Bevollmächtigter). Ob und gegen was er versichert ist, geht Dich nichts an und entfaltet für Dich auch keinen Nutzen oder eine zusätzliche Sicherheit.
Im Ernstfall (daß es zu Pfusch kommt) unterscheiden sich die beiden dahingehend, daß Dein Architektbauleiter oder baubegleitender Sachverständiger als oberste Maxime die (Wieder)herstellung des vereinbarten Zustandes hat, ein mangelhaft ausgeführtes Bauteil also abreißen und neu aufbauen läßt. Die oberste Maxime des Auftragnehmerbauleiters ist jedoch eine gänzlich andere, nämlich der Schutz des Gewinns des GU gegen Mehrkosten. Er wird also einschätzen, ob der Pfusch Deine Abnahme der Leistungen des GU gefährdet bzw. wahrscheinlich macht, daß Du den Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit reklamierst. Ein Mangel, den Du innerhalb von fünf Jahren nicht sehen wirst, ist für ihn also gleichbedeutend mit einem nicht vorhandenen. Eine schiefe Mauer läßt der Bauleiter also schon unverputzt wieder abreißen, während der "Bauleiter" dafür sorgen wird, daß sie verputzt wie gerade gemauert aussieht. Der Lerninhalt des fünften Berufsjahres eines "Bauleiters" besteht im Auswendiglernen der tausend dreistesten "Dasmachtnix"-Lügen - Hauptsache, Du hältst kein Geld zurück.
Ja, aber nicht zu Deinen Gunsten. Er haftet gegenüber seinem Arbeitgeber für die Mehrkosten, wenn er fehlgeliefertes Material schuldhaft nicht rechtzeitig zurückweist und/oder zu verantworten hat, daß die korrekte Ersatzlieferung verzögert eintrifft.
Die Angebote dieser Schlitzohren kannst Du also gleich in die Rundablage befördern (und Dir merken, daß Du die nur Leuten empfiehlst, denen Du die Pest an den Hals wünschst).Dem ganzen kann ich nur zustimmen!
Wir haben unser Bauvorhaben ebenfalls mit Bonum und den vermittelten Firmen realisiert. Angesichts unserer Erfahrungen schließe ich mich der Empfehlung für einen unabhängigen Bausachverständigen uneingeschränkt an.
Wir haben diesen leider erst in einer sehr späten Bauphase hinzugezogen, was wir im Nachhinein anders machen und von Anfang an eine fachkundige, unabhängige Qualitätskontrolle beauftragen würden.
Franke8923.12.25 11:10
home2020 schrieb:
Dem ganzen kann ich nur zustimmen!
Wir haben unser Bauvorhaben ebenfalls mit Bonum und den vermittelten Firmen realisiert. Angesichts unserer Erfahrungen schließe ich mich der Empfehlung für einen unabhängigen Bausachverständigen uneingeschränkt an.
Wir haben diesen leider erst in einer sehr späten Bauphase hinzugezogen, was wir im Nachhinein anders machen und von Anfang an eine fachkundige, unabhängige Qualitätskontrolle beauftragen würden.Unser Hausbau verzögert sich leider, weil unsere Bauvoranfrage keine positive Rückmeldung erhalten hat 🙁 darum mussten wir unsere Vorstellungen anpassen und warten seit 7 Wochen auf die zweite Antwort 🙁
Wir haben dementsprechend auch nicht entschieden ob wir Bonum oder jemand anderes nehmen. Zum einen war der Kontakt immer sehr angenehm. Aber: Bei Bonum sind wir uns eben nicht sicher, was wir am ende erhalten. Bei Bonum muss man das mit jeden Handwerker extra ausmachen.
Wie ist es bei euch gelaufen? würdest du oder ihr Bonum weiterempfehlen?
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