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ᐅ Welchen Bauplatz aus 2 Möglichkeiten wählen?


Erstellt am: 14.06.18 08:31

montessalet 14.08.18 12:25
Nordlys schrieb:
Gute Wahl.

Danke! Bei der 43 befürchte ich (irgendwann einmal) hohe Anliegerbeiträge (weil so viel Strasse an der Grundstücksgrenze). Das wäre auch noch ein Argument pro 41!

kaho674 14.08.18 13:31
montessalet schrieb:
Bei der 43 befürchte ich (irgendwann einmal) hohe Anliegerbeiträge (weil so viel Strasse an der Grundstücksgrenze).
Wollten die das nicht abschaffen? Meines Wissens verzichten schon viele Städte und Gemeinden darauf, da die Sache sehr umstritten ist und ständig beim Bundesverfassungsgericht landet.

11ant 14.08.18 17:35
Ich habe mal nachgeschaut: die violetten Linien, nach denen ich fragte, sind keine Höhenlinien (sondern Grundstücksgrenzen der Felder, die jetzt noch da sind). Das Gefälle ist hier praktisch nur in O-W-Richtung verlaufend, von 241 m (Westkante Nr. 43) auf 246 m (Ostkante Nr. 40) ansteigend. Gleichmäßigkeit unterstellt, also etwa Einsdreißig innerhalb der Grundstücksbreite jeder Parzelle. Nr. 40 liegt noch in Bauabschnitt 1, 41 bis 43 liegen schon im Bauabschnitt 2 (welche Änderungen dazwischen erfolgten, habe ich nicht nachgesehen), und für Nr. 43 und Nr. 40 sind Carports oder Garagen außerhalb des Baufensters der Hauptgebäude möglich (jeweils bis zur talseitigen Grundstücksgrenze, nahe der Straße). Das Baufenster ist 16 m tief. Gegenüber Nr. 42 mündet eine Straße, die vermutlich nur etwa zehn bis fünfzehn Jahre ins Feld führt - danach wird dort am Sonnenhof eine Straße zur K50 verlaufen. Beim Höhenbezug ist die Gemeinde vorbildlich.
kaho674 schrieb:
Meines Wissens verzichten schon viele Städte und Gemeinden darauf, da die Sache sehr umstritten ist und ständig beim Bundesverfassungsgericht landet.
Davon weiß ich noch nichts, und das würde mich wundern. Möglicherweise betrifft das Gemeinden, die das nicht ausreichend staffeln (bzgl. Bundesstraßen bis hinunter zu Anliegerstraßen).

Der Präferenz für Nr. 41 sehe ich nichts entgegenstehen.

11ant 14.08.18 17:52
Übrigens: „Mit Nebenanlagen, Garagenzufahrten, Gartenhäuschen und Vergleichbarem dürfte dieser Wert von 0,3 noch überschritten werden“ wird der Erarbeiter des Bebauungsplanes in der Rhein-Zeitung zitiert - d.h. die Garage und ihre Zufahrt kann man auf die Grundflächenzahl noch draufpacken. Da kann man schon etwas Stattliches hinstellen.

montessalet 15.08.18 20:23
Es ist nun definitiv die 41! Ein erster Schritt ist somit getan. Danke für eure Feedbacks, Hinweise und Bemerkungen!
Martin

montessalet 04.01.19 09:10
montessalet schrieb:
Es ist nun definitiv die 41! Ein erster Schritt ist somit getan. Danke für eure Feedbacks, Hinweise und Bemerkungen!
Martin

Und nun ist es auch amtlich. Es gibt übrigens keine 2 Phasen der Erschliessung mehr, sondern alles in einem, da die Nachfrage doch größer war, als die Gemeinde zuerst gedacht hatte. Von 50 Bauplätzen sind im Dezember 2018 bereits 19 verkauft und 6 reserviert.
Also können wir unter "1. Bauplatz suchen" nun ein Häkchen machen :-)
grundstücksgrenzebauabschnitt