ᐅ Welche Versicherungen brauch ein Hausbesitzer?
Erstellt am: 15.07.14 09:53
sisqonrw15.07.14 11:17
OK das ist ja wie in einer AG sozusagen. Werde mich damit mal befassen. Danke für die Antworten!
Olli198301.03.15 10:09
Hallo zusammen....
wie verhält es sich eigentlich, wenn die beauftragte Baufirma die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, da schon alle Fertig gebaut ist. Muss man das einfach nur akzeptieren oder kann man den Betrieb in die Haftung nehmen. Die meisten haben ja eine Versicherung um solche Fälle zu übernehmen? hat jemand hier Erfahrungen?
Wenn ja wie muss der Betroffene hier vorgehen?
wie verhält es sich eigentlich, wenn die beauftragte Baufirma die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, da schon alle Fertig gebaut ist. Muss man das einfach nur akzeptieren oder kann man den Betrieb in die Haftung nehmen. Die meisten haben ja eine Versicherung um solche Fälle zu übernehmen? hat jemand hier Erfahrungen?
Wenn ja wie muss der Betroffene hier vorgehen?
toxicmolotof01.03.15 10:27
Geld gegen Leistung zu den vereinbarten Konditionen.
Wenn alles bereits fertig ist, welche Leistung von "alles" fehlt denn da noch?
Es ist müßig, theoretische Fragen, die irgendwie keinen so rechten Sinn ergeben zu beantworten.
Wenn alles bereits fertig ist, welche Leistung von "alles" fehlt denn da noch?
Es ist müßig, theoretische Fragen, die irgendwie keinen so rechten Sinn ergeben zu beantworten.
Olli198301.03.15 10:28
Nehmen wir an:
Es sollen andere Türmaße eingegossen werden...doch am Ende stellt sich heraus...das dies nicht eingehalten wurde???
Es sollen andere Türmaße eingegossen werden...doch am Ende stellt sich heraus...das dies nicht eingehalten wurde???
toxicmolotof01.03.15 10:38
Entweder hats der Türeunbauer versemmelt (falsch gemessen, falsch bestellt) oder der Rohbauer (falsches Format eingebaut) oder der Architekt (falsch im Plan eingezeichnet) oder der Bauüberwacher (falsch, nicht kontrolliert).
So einfach ist die Frage daher immer noch nicht zu beantworten.
Die Frage ist also erstmal: Wer hat den Fehler gemacht und gibt dies zu? Derjenige hat dann erstmal das Recht seinen Fehler zu beheben.
So einfach ist die Frage daher immer noch nicht zu beantworten.
Die Frage ist also erstmal: Wer hat den Fehler gemacht und gibt dies zu? Derjenige hat dann erstmal das Recht seinen Fehler zu beheben.