ᐅ Welche Dokumentation bei Inbetriebnahme der Elektro-Installation?
Erstellt am: 28.09.21 07:13
S
Stefan2.84
Hallo zusammen,
welche Dokumente, Protokolle oder Berichte sind nach Inbeteriebnahme der E-Installation im Neubau an den Kunden zu überreichen?
Elektriker wurde vom GÜ beauftragt. Es gab bei der Ausführung des E-Check ein paar Messprobleme. Und seitdem habe ich nie wieder was davon gehört bzw. eine Dokumentation über die Elektroinstallation in unserem Neubau bekommen. Muss dort etwas ausgehändigt werden? Bzw. ist es Pflicht eine Dokumentation zu erstellen? Durch die Übergabe vom Haus durch den GÜ an mich bin ich ja zum Betreiber der elektrischen Anlage geworden. Welche Rechte auf welche Unterlagen habe ich da?
Danke
Stefan
welche Dokumente, Protokolle oder Berichte sind nach Inbeteriebnahme der E-Installation im Neubau an den Kunden zu überreichen?
Elektriker wurde vom GÜ beauftragt. Es gab bei der Ausführung des E-Check ein paar Messprobleme. Und seitdem habe ich nie wieder was davon gehört bzw. eine Dokumentation über die Elektroinstallation in unserem Neubau bekommen. Muss dort etwas ausgehändigt werden? Bzw. ist es Pflicht eine Dokumentation zu erstellen? Durch die Übergabe vom Haus durch den GÜ an mich bin ich ja zum Betreiber der elektrischen Anlage geworden. Welche Rechte auf welche Unterlagen habe ich da?
Danke
Stefan
Stefan2.84 schrieb:
Ok. Danke. Wir wohnen seit mittlerweile fast einem Jahr im Haus und ich warte noch immer auf die Dokumente sowie die Beschriftung des Sicherungskasten. (Habe ich mittlerweile selbst übernommen)...Ohne Druck zu machen wird da auch die nächsten 10 Jahre nix aber auch garnix kommen.Stefan2.84 schrieb:
Muss dort etwas ausgehändigt werden?Nein.Stefan2.84 schrieb:
Bzw. ist es Pflicht eine Dokumentation zu erstellen?Für seine Unterlagen, ja. Für Dich: nein.Stefan2.84 schrieb:
Betreiber der elektrischen AnlageAls Besitzer eines Einfamilienhaus bist Du nicht Betreiber einer elektrischen Anlage! … Auch wenn Dein Haus einen Elektroschrank mit Sicherungen besitzt.S
Stefan2.8418.10.21 07:13Das heißt, dass ich nicht das Recht auf ein Protokoll habe? Das kann ja nicht richtig sein??
ypg schrieb:
Als Besitzer eines Einfamilienhaus bist Du nicht Betreiber einer elektrischen Anlage! … Auch wenn Dein Haus einen Elektroschrank mit Sicherungen besitzt.Wenn der Hauseigentümer nicht der Betreiber sein soll ,wer ist denn dann der Betreiber?
S
Stefan2.8419.10.21 11:19Ich muss ja aber doch das Recht haben zu sehen, dass die elektrische Anlage ordentlich durchgecheckt ist?! Komisches Thema.
K
k-man202119.10.21 22:31Selbst wenn nichts im Vertrag vereinbart wurde, hast Du ein Anrecht auf ein Prüfprotokoll nach DIN-VDE 0100-600, wie oben schon @In der Ruine geschrieben hat. M. E. gibt es aber keine gesetzlichen Vorschriften über den Mindestumfang einer Dokumentation. Google mal nach "Dokumentation elektrischer Anlagen" oder schau mal bei elektropraktiker de, wenn ich mich recht erinnere, gab es da eine Seite dazu.