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Erstellt am: 20.06.2021 09:07

hampshire 24.06.2021 10:21
Gibt es keine Möglichkeit der Haftungsabtretung? Die SwissLife ist ja nicht irgendeine Bude.

Musketier 24.06.2021 12:21
hampshire schrieb:

Gibt es keine Möglichkeit der Haftungsabtretung? Die SwissLife ist ja nicht irgendeine Bude.
Ich muss gestehen, das ist auch nur Hörensagen von meiner Frau, die im Personal arbeitet und ich weiß auch nicht, ob das auch für pauschal versteuerte Verträge gilt.
Meines Wissens hat das nichts mit dem Anbieter zu tun, sondern mit dem Arbeitgeber. Ob das jetzt im Detail Haftungsfragen aus falscher steuer- und Sachverständnis rechtlicher Behandlung betrifft oder das Themen rund um die korrekte Beratung und deren Dokumentation betrifft, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall kann das richtig teuer werden, wenn derjenige irgendwann mal in Rente gehen möchte und dann noch Nachforderungen aus 30 Jahren Einzahlung an den letzten Arbeitgeber stellt.

HilfeHilfe 25.06.2021 06:00
Guten Morgen,

stand jetzt ist eine (temporäre) Stilllegung am sinnvollsten. Die DV ist steuerfrei , allerdings muss man Krankenversicherungsbeiträge drauf zahlen. Das heißt wenn wir privat einzahlen muss die DV mindestens über dem KV Beitrag liegen. Eher utopisch.

Naja schau mer mal , gibts dann eben eine 2 DV. Irgendwie hinkt das System. Wegen Haftung, es sind ja private Versicherungsunternehmen, also keine Pensionskassen oder eigene Unternehmen. Haftung gibts da nicht.

Egal, ist wie es ist.

Grundaus 25.06.2021 08:43
hampshire schrieb:

Gibt es keine Möglichkeit der Haftungsabtretung? Die SwissLife ist ja nicht irgendeine Bude.
bei den § 40 Verträgen haftet kein Arbeitgeber und der neue schon gar nicht. Da es die aber nicht mehr gibt, kann man die beim neuen Arbeitgeber auch nicht mehr abschließen, sonder nur noch die neue Entgeldumwandlung

Grundaus 25.06.2021 08:47
HilfeHilfe schrieb:

Das heißt wenn wir privat einzahlen muss die DV mindestens über dem KV Beitrag liegen. Eher utopisch.

erstens werden die privaten Einzahlungen getrennt und auf die fällt dann kein KV Beitrag später an. Zweitens wird der KV Beitrag anders berechnet wie du angegeben hast. Drittens kann man den KV Beitrag von der Steuer absetzen oder sogar ganz vermeiden

clausen77 25.06.2021 09:08
Grundaus schrieb:

erstens werden die privaten Einzahlungen getrennt und auf die fällt dann kein KV Beitrag später an. Zweitens wird der KV Beitrag anders berechnet wie du angegeben hast. Drittens kann man den KV Beitrag von der Steuer absetzen oder sogar ganz vermeiden
das stimmt alles, aber aus Renditegründen würde ich persönlich nicht privat aufstocken, weil der große Vorteil aus meiner Sicht die steuerliche Betrachtung der 40b ist. Dann lieber beitragsfrei stellen und etwas anderes suchen.
steuerhaftung