ᐅ Weiterführung alter Direktversicherung aus 2001
Erstellt am: 20.06.2021 09:07
HilfeHilfe 20.06.2021 09:07
Guten Morgen Zusammen,
meine Frau hat eine alte Direktversicherung aus 2001 die mit §40b Einkommensteuergesetz unterlegt ist.
Diese hat nun die Hälfte der Einzahlungsphase hinter sich. Kapital bei Kündigung ca 33k ; Auszahlung 2045 bei Stilllegung ca 53k
Nun hat Sie einen AG der sagt wir wollen nur einen Anbieter im Haus und unsere eigene Tariflinie. Unser Vertrag ist Swiss Life, deren die Nürnberger.
Der Makler rät die SL still zu legen und einen Neuabschluss zu machen. Ein Versicherungsbekannter sagt laß doch das Guthaben zur Nürnberger portieren. Bisher haben wir die ca 145 € monatlichen Beitrag auch temporäe ( ca. 7 Monate) in der Arbeitslosigkeit selbst eingezahlt.
Fragen:
Gibt es sonst noch Optionen ? Die Firma muss wirklich den Altvertrag nicht weiterführen ?
meine Frau hat eine alte Direktversicherung aus 2001 die mit §40b Einkommensteuergesetz unterlegt ist.
Diese hat nun die Hälfte der Einzahlungsphase hinter sich. Kapital bei Kündigung ca 33k ; Auszahlung 2045 bei Stilllegung ca 53k
Nun hat Sie einen AG der sagt wir wollen nur einen Anbieter im Haus und unsere eigene Tariflinie. Unser Vertrag ist Swiss Life, deren die Nürnberger.
Der Makler rät die SL still zu legen und einen Neuabschluss zu machen. Ein Versicherungsbekannter sagt laß doch das Guthaben zur Nürnberger portieren. Bisher haben wir die ca 145 € monatlichen Beitrag auch temporäe ( ca. 7 Monate) in der Arbeitslosigkeit selbst eingezahlt.
Fragen:
- SL privat weiterführen. Ist es sinnvoll aufgrund der Versteuerung im Alter ?
- Portierung Guthaben zur Nünberger sinnvoll ?
- Wenn man portiert verliert man auch §40b ? Ist dieser Steuervorteil nicht immens gegenüber neuern Verträgen ?
Gibt es sonst noch Optionen ? Die Firma muss wirklich den Altvertrag nicht weiterführen ?
Grundaus 21.06.2021 14:38
die §40 Verträge gibt es nicht mehr und daher kann man nichts übertragen oder neu abschließen, ich glaube man nicht mal den Beitrag ändern. Der Arbeitgeber muss ihn weiterführen und nur bei der neuen Endgeldumwandlung kann er den Anbieter bestimmen.
§40 ist ja die Pauschal Besteuerung mit 20% und bei Auszahlung ist alles steuerfrei aber Krankenkassenbeitrag muss man zahlen. Neuer Vertrag lohnt sich nur bei min 30% Zuschuss von Arbeitgeber
§40 ist ja die Pauschal Besteuerung mit 20% und bei Auszahlung ist alles steuerfrei aber Krankenkassenbeitrag muss man zahlen. Neuer Vertrag lohnt sich nur bei min 30% Zuschuss von Arbeitgeber
HilfeHilfe 21.06.2021 20:35
Grundaus schrieb:
die §40 Verträge gibt es nicht mehr und daher kann man nichts übertragen oder neu abschließen, ich glaube man nicht mal den Beitrag ändern. Der Arbeitgeber muss ihn weiterführen und nur bei der neuen Endgeldumwandlung kann er den Anbieter bestimmen.
§40 ist ja die Pauschal Besteuerung mit 20% und bei Auszahlung ist alles steuerfrei aber Krankenkassenbeitrag muss man zahlen. Neuer Vertrag lohnt sich nur bei min 30% Zuschuss von ArbeitgeberHi, wir haben aber den Arbeitgeber gewechselt. Bzw. die Niederlassung hat dicht gemacht. Das heißt die neue Firma hat ihre Versicherungsgesellschaft und möchte keine unzähligen haben.
Für uns ist es natürlich unwirtschaftlich
clausen77 24.06.2021 01:04
Privat weiterführen würde ich nicht machen. Neuabschluss auch nur, wenn die AG Zuschüsse attraktiv sind. Den SL Vertrag im schlimmsten Fall stilllegen und bei künftigem AG-Wechsel versuchen, ihn zur Reaktivierung zu bewegen.
Vielleicht kann sie mit dem neuen AG nochmal reden, evtl macht er doch mit, wenn man beispielsweise auf jährliche Zahlungsweise umstellt?
Mein neuer AG wollte am Anfang auch nicht, der neue Chef hat dann bei der HR ein gutes Wort eingelegt und auf einmal ging es dann doch…
Vielleicht kann sie mit dem neuen AG nochmal reden, evtl macht er doch mit, wenn man beispielsweise auf jährliche Zahlungsweise umstellt?
Mein neuer AG wollte am Anfang auch nicht, der neue Chef hat dann bei der HR ein gutes Wort eingelegt und auf einmal ging es dann doch…
hampshire 24.06.2021 01:15
HilfeHilfe schrieb:
neue Firma hat ihre Versicherungsgesellschaft und möchte keine unzähligen habenDer Wunsch nach Einheitlichkeit und das Angebot einen anderen Vertrag zu machen ist in Ordnung. Druck auszuüben ginge gar nicht. Wer beim neuen Arbeitgeber will denn diesen Blödsinn durchsetzen? Wenn diese Person irrelevant ist - nicht weiter darum kümmern. Wenn diese Person relevant ist - überlegen ob das der richtige Arbeitgeber ist. Musketier 24.06.2021 08:32
Der neue Arbeitgeber haftet bei Übernahme für von Altverträgen, die der alte Arbeitgeber verbockt hat. Der neue Arbeitgeber würde sich in ein enormes Risiko begeben.
Der müsste also jede übernommenen Altvertrag intensiv von Beginn an prüfen. Dazu hat er aber gar keine Unterlagen und Aufzeichnungen.
Insofern ist dieser Aufwand einem neuen Arbeitgeber gar nicht zuzumuten und deswegen werden die Verträge auch nicht mehr übernommen.
Dazu haben die meisten Arbeitgeber auch Rahmenverträge mit ihrem Anbieter.
Welche Vor- und Nachteile bei einer Portierung bestehen, weiß ich nicht.
Vermutlich ist ein Neuabschluss sinnvoller
Der müsste also jede übernommenen Altvertrag intensiv von Beginn an prüfen. Dazu hat er aber gar keine Unterlagen und Aufzeichnungen.
Insofern ist dieser Aufwand einem neuen Arbeitgeber gar nicht zuzumuten und deswegen werden die Verträge auch nicht mehr übernommen.
Dazu haben die meisten Arbeitgeber auch Rahmenverträge mit ihrem Anbieter.
Welche Vor- und Nachteile bei einer Portierung bestehen, weiß ich nicht.
Vermutlich ist ein Neuabschluss sinnvoller