ᐅ Wasseranschluss falsch gesetzt - Recht auf Nachbesserung vom GU?
Erstellt am: 20.05.19 12:04
ypg21.05.19 13:42
Nordlys schrieb:
Erstens, ich habe nicht gelesen, dass das Waschbecken in Schwarzarbeit montiert wurde oder der Wasseranschluss. Woher wisst ihr das ? Wenn dem so ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass dieser Mangel ein totales Rauskloppen der Fliesen und verlegen des Anschlusses rechtfertigt. Egal ob steuerfrei oder mit Steuer. K.Aber das steht in keinem Verhältnis. Das wird never passieren. Und der Klempner, dem nach dem "dunklen Deal" nicht mehr auf die Finger geschaut wurde, juckt es nicht.
Im Normalfall bietet man ein Waschbecken mit 55,58er Größe an oder so... man muss sich ja eh davor noch mittig bewegen können, was durch die Ecke nicht einfach ist.
HilfeHilfe21.05.19 13:43
Snowy36 schrieb:
Das stand in einem anderen Thread des TE....korrekt habe ich zittiertNordlys21.05.19 14:25
ok. Muss natürlich heissen „ nicht rechtfertigt“.
guckuck221.05.19 16:48
Zaba12 schrieb:
Meinst Du das Waschbecken? Ein schöner Siphon kann das Waschbecken auch nicht mehr heilen. Nein, ich meinte den schiefen Siphon.
Da wird selbst ohne Schwarzarbeit, also mit Gewährleistung, nicht viel raus zu holen sein, weil es ein optischer Mangel ist. Der Ablauf funktioniert und ein Untertisch sollte auch montierbar sein.