Was zählt als Bebauung?

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Stephan

Stephan

Hallo liebe Gemeinde,

vor nun 2 Monaten sind wir ins neue Haus eingezogen und machen uns jetzt Gedanken um den Garten, bzw. die Außenanlagen.

Vorweg, auf meinem Grundstück soll evtl. am Grundstücksrand ein Feldweg entstehen, aber nur wenn die geplante Ortsumgehung gebaut wird, um den Zugang zu anderen Grundstücken (L+F) zu sichern, da andere Zufahrten wegfallen.
Aus diesem Grund steht in meiner Baugenehmigung drin, dass der Teil auf dem der Weg geplant ist nicht bebaut werden darf.
Da ich aber davon ausgehen kann (Kenne entsprechende Leute und auch die geplante Höhe der Baukosten für die Umgehung), dass diese die nächsten 10 Millionen Jahre nicht errichtet wird, würde ich gerne eine Hofeinfahrt mit Begrünung (Lebensbaumhecke) bis zum Nachbargrundstück errichten.

Jetzt zur eigentlichen Frage, was zählt alles als Bebauung? Ist eine Hecke möglich, zur Not kommt die dann halt wieder weg. Auch ein el. Rolltor soll da noch hin.

Wäre schön, wenn Jemand was dazu weiß.

Gruß
Stephan
 
W

Wastl

Ne Hecke ist keine Bebauung! Nur Gebäude sind Bauten. Selbst das Tor würde ich nicht als Bebauung sehen. Meiner Meinung nach kannst du das dort bauen. Wie du selbst gesagt hast: im schlimmsten Fall muss es halt wieder weg.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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