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ᐅ Was tun mit Riester Rentenversicherung?


Erstellt am: 21.04.2018 22:59

Fuchur 23.04.2018 18:41
Caspar2020 schrieb:
unser einzahlungen für das wohnriester gehen vom netto ab.

Sprich, wenn wir das in der steuererklärung gelten machen würden, würden wir es ja doppelt besteuern.

nein, das siehst du falsch. Die monatliche Brutto-Netto-Rechnung ist doch nur eine vorläufige "Schätzung". Die endgültige Berechnung des Steuerabzugs gibt es erst mit der Steuererklärung. Dort gibst du die Beiträge an und diese werden als Altersvorsorgebeiträge vom brutto abgezogen, mindern also das zu versteuernde Einkommen.

Auf die dadurch geminderte Steuerlast werden die Prämien wieder aufgeschlagen. Ist der "Steuergewinn" größer als die Prämie bekommst du die Differenz direkt ausbezahlt, ist dieser kleiner dann bleibt es bei der Prämie.

M4rvin 23.04.2018 20:07
Ok vielen Dank! Da werde ich mich mal beraten lassen!

Scheint auf jeden Fall so, als würden die Vorteile überwiegen!

Bieber0815 23.04.2018 20:46
Fuchur schrieb:
nein, das siehst du falsch.
Was Du schreibst, ist zwar richtig -- soweit ich das Laie beurteilen kann. Aber trotzdem werden die Riesterbeiträge aus dem "Netto" bezahlt, was man auch daran erkennt, dass die Sozialversicherungsbeiträge vorher (aus dem ursprünglichen Brutto) berechnet werden.

Nordlys 23.04.2018 21:12
Und was ändert es? Riestereinkommen im Alter ist nicht steuerfrei. Das ist so. Steuerfreie Altersvorsorge ist nur noch die alte LV, unsere von 1985 ist so ein Fall, wird dies Jahr fällig und ist steuerfrei. Die Neueren sinds auch nicht mehr.
By the way, ich finde es eigentlich unmöglich von der Politik, dass sie die Altersversorgu, egal welche, nicht wenigstens steuerfrei stellt, wenn sie sie schon kürzt. Und gekürzt wurden Renten und Pensionen definitiv.

mad74 23.04.2018 21:27
M4rvin schrieb:
Ok vielen Dank! Da werde ich mich mal beraten lassen!

Scheint auf jeden Fall so, als würden die Vorteile überwiegen!

Nicht das Wohnförderkonto vergessen! Bei der Entnahme aus dem Wonhriester wird dies Konto (virtuell) gebildet und jährlich verzinst. Das Wohnforderkonto wird dann bei Renteneintritt in eine monatlichen Betrag umgerechnet, der zum persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Von daher ist der Kommentar „muss alles nachgelagert versteuert werden“ nicht unbedingt falsch!

Nordlys 23.04.2018 21:51
Wer hat je was Anderes behauptet. Aber der TE hat kein Wohnriester. Sondern einen Rentenansparriester. Bespart er den noch 20 Jahre und kriegt dann 300,- Zusatzrente ein Lebenlang, dann sind die 300 zu versteuern. Bespart er ihn noch 20 Jahre und plündert ihn dann, um mit den 30 tsd., die da drin sind seine Hütte zu tilgen, hat er die 30 tsd. zu versteuern. Einmalig zu 70%, also nur 21 statt 30. Oder die 30 auf viele Monate verteilt 10 Jahre lang...glaub ich. Oder 15? Habs vergessen.
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