ᐅ Was ist ein Festpreis wert, der nicht garantiert wird?
Erstellt am: 17.09.21 10:27
Lois L.18.09.21 18:33
Pinkiponk schrieb:
Ja, das werde ich tun, aber ich habe noch keinen genauen Preis. Ich will alle Leistungen auch detailliert aufführen, damit andere Foristen etwas damit anfangen können.
Gibt es hier ein Unterforum für Preise/Kosten?Bitte es hier mitteilen, wenn du es im Unterforum postest.
Lois L.18.09.21 18:38
Tom1978 schrieb:
KB Brandis (Brandenburg). Der arbeitet seit Jahrzehnten mit gleichen regionalen Gewerken.Baut der nur in Brandenburg?11ant schrieb:
Ersetze "günstige" durch "in Werbepreiskosmetik erfahrene" ;-)
Wir wollen doch nicht die Mythen von Einkaufsmacht, Stückkosten & Co unterstützen 🙂
In welchem Punkt meinst Du stünde das ?siehe #43 (zB Punkt 4)hampshire18.09.21 19:38
Lois L. schrieb:
Aber es wäre schon ganz schön, wenn man Risiken reduzieren könnte.
Warum muss denn bereits Bauen-Wollen überhaupt so anstrengend sein?Muss es nicht. Gönn Dir die Phase des Überlegens und Träumens wie Du in Deinem Haus leben willst, extrahiere das Wesentliche. Da ist kein Stress. Dann schaust Du - idealerweise mit einerPerson vom Fach - wie Du so etwas in einem Budgetrahmen, der unterhalb Deines Limits liegt unterbringen kannst. In die Verhandlung gehst Du erst später, da gibt es überhaupt keinen Grund während der Willensbildung irgend einen Stress zu haben.Tom197818.09.21 23:04
Lois L. schrieb:
Baut der nur in Brandenburg?
siehe #43 (zB Punkt 4)Ich glaube Brandenburg/Berlin. Weiter jedoch nicht.
ypg19.09.21 00:21
Lois L. schrieb:
Bitte es hier mitteilen, wenn du es im Unterforum postest.Es lohnt sich für Dich, wenn Du nicht nur Deinen Thread hier verfolgst, sondern parallel ich andere laufende. Es wäre amüsant, wenn Du erwartest, dass all das interessante hier per Link gebündelt werden sollte 😉Du darfst auch andere Threads lesen :p
11ant19.09.21 01:26
Lois L. schrieb:
siehe #43 (zB Punkt 4)Da meinst Du wohl Beitrag #3, und, nein:1. definiert den Preisgarantiezeitraum abgestellt auf den Vertragsschluss bis zum spätesten Datum X,
2. beschränkt den Preisanstieg bei verzögertem Baubeginn bis zum spätesten Datum YA auf 1%,
3. beschränkt den Preisanstieg bei verzögertem Baubeginn bis zum spätesten Datum YB auf 2%,
4. gibt den Preisanstieg bis zum Rahmen des unmodifizierten Vertrages frei, wenn auch das Baubeginndatum bis spätestens YB überschritten wird.
Das Problem des Phänomens, daß die benannten Störungen nicht nur die Bauzeit, sondern auch schon den Baubeginn verzögern können, wird durch die vorgenannten Zusatzklauseln nicht geheilt:
Lois L. schrieb:
Jedwede Umstände dieser Art verlängern die BauzeitBauzeit ist die Zeit zwischen Baubeginn und -fertigstellung - in sich ohne Bezug zum Vertragsschlußdatum.Dein GU garantiert Dir den Preis mit Bezug auf das Datum der Unterschrift und limitiert den Preisanstieg in zwei Stufen der Verzögerung (kurze oder lange Verzögerung), nicht jedoch in zwei Stufen (Verzögerung durch ihn oder Verzögerung durch Dich - was passiert hier also mit Verzögerungen "nicht durch Corona" ?). Und ab dem Beginn kann er ohne Pönale trödeln, ohne Dir den Schaden (Bereitstellungszinsen, Zwischenunterkunft u./o. dergl.) zu ersetzen.
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