Was haltet ihr von diesem Zahlungsplan?, Grundstück Gutachten

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Y

ypg

Zahlungspläne sind Bestandteil des Werkvertrages. Kein Unternehmer wird daran etwas ändern. Entweder Ihr nehmt den so hin oder nicht.
Probieren kann man, die ein oder andere Zahlung zu ändern, zB die Schlusszahlung.

Wir haben einen saumässigen Zahlungsplan, 9 Teilraten, davon haben wir schon 8 Raten durch... die letzte Rate hat den Wert der Fertiggarage, die auch in der Kostenaufstellung mit drin ist. Somit haben wir jetzt das Haus bezahlt, sind aber gerade mal zwei Wochen vor Estrichlegung... Vertrauen ist alles!
Irgendwo gibts im Web einen Anzeiger, aus dem man etwas über das Unternehmen ersehen kann. Eventuell ist es der Bundesanzeiger.
Mal googeln, die Suchfunktion bedienen und jmd haben, der die Zahlen lesen kann ;)
 
G

Goldbeere

Zahlungspläne sind Bestandteil des Werkvertrages. Kein Unternehmer wird daran etwas ändern. Entweder Ihr nehmt den so hin oder nicht.
Probieren kann man, die ein oder andere Zahlung zu ändern, zB die Schlusszahlung.
Das sollte man unbedingt probieren! Wir hatten damit in unserer Bauvorbereitung gute Erfahrung gemacht - auch wenn wir dann schlussendlich doch
selber mit einem Architekt geplant und in Einzelvergabe gebaut haben. Die Firmen mit denen wir im Gespräch waren, waren größtenteils offen, was die
Änderung angeht. Gerade unserer Bank war auch wichtig, dass wir nicht in Vorleistung gehen - für uns immer ein Argument bei den Gesprächen.

LG
Goldbeere
 
Der Da

Der Da

Alles was im Werkvertrag steht, lässt sich verhandeln. Wenn der Anbieter sich absolut nicht kompromissbereit zeigt, sollte man sich jemand anderes suchen...
über 70% nur für den Rohbau ist viel zu viel.

Wichtig ist ein Baubegleiter, der die einzelnen Gewerke auch beurteilen kann. Erst danach ist zu zahlen.
 
N

Naddl

Zahlungspläne sind Bestandteil des Werkvertrages. Kein Unternehmer wird daran etwas ändern. Entweder Ihr nehmt den so hin oder nicht.
Probieren kann man, die ein oder andere Zahlung zu ändern, zB die Schlusszahlung.

Wir haben einen saumässigen Zahlungsplan, 9 Teilraten, davon haben wir schon 8 Raten durch... die letzte Rate hat den Wert der Fertiggarage, die auch in der Kostenaufstellung mit drin ist. Somit haben wir jetzt das Haus bezahlt, sind aber gerade mal zwei Wochen vor Estrichlegung... Vertrauen ist alles!
Irgendwo gibts im Web einen Anzeiger, aus dem man etwas über das Unternehmen ersehen kann. Eventuell ist es der Bundesanzeiger.
Mal googeln, die Suchfunktion bedienen und jmd haben, der die Zahlen lesen kann ;)

so viele Teilraten? Zumindest für Bauträger gibt es eine Verordnung die max. 7 Teilraten vorsieht (so habe ich es zumindest von mehreren Seiten bestätigt bekommen) und Vertrauen ist alles? Sorry das kann ich nicht nachvollziehen. Hier geht es um viel Geld.. um Existenzen und da werden einfach Gelder bezahlt ohne das Leistungen erbracht wurden....??? Ich wünsche euch nur das beste und hoffe das die Arbeiten ohne Probleme zu Ende gebracht werden.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Letztendlich muss er den Zahlungsplan auf 7 Teilzahlungen reduzieren - so war die Info zumindest von unserem Anwalt (bei uns gab es auch x Positionen). Dann würde er sowieso noch das ein oder andere zusammenfassen.
Das ist so pauschal nicht richtig. Lediglich bei einer reinen Bauträgermaßnahme muß der BU sich an die Makler- und Bauträgerverordnung halten. Bei allen anderen Anbietern gilt: je mehr Zahlungsschritte je besser; ABER immer nach Baufortschritt !

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo André,

Was haltet Ihr von dem Zahlungsplan meines GU?

1. 4% nach Erstellung Bauantrag
2. 15% nach Baubeginn
3. 15% nach Erdgeschossdecke
4. 12% nach Herstellung Dachstuhl
5. 8% nach Beginn Dachdeckerarbeiten
6. 10% nach Fertigstellung Verblendung
7. 10% nach Rohmontage Fenster
8. 8% nach Beginn der Innenputzarbeiten
9. 8% nach Beginn der Estricharbeiten
10. 8% nach Beginn der Fliesenarbeiten
11. 2% bei Abnahme-Einzug
Diesen Zahlungsplan würde ich nicht akzeptieren; zunächst sind es zu wenig Zahlungsschritte zum anderen hast Du bereits vor Rohbaufertigstellung überzahlt.

Die häufig angemahnten 2% bei Abnahme sind nicht das Problem - vorher müssen die Zahlungsschritte so angepasst werden, daß Du im Zweifelsfall bei einer Kündigung des Werkvertrages (was ich Dir nicht wünsche; daran denken mußt Du dagegen schon) vom verbliebenen Geld fertigstellen kannst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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