Hallo Hausbau-Forum!
Im Netz ist kaum etwas über Erfahrungen rund um Bien-Zenker zu finden.
Interessiere mich für Bien-Zenker aber man bekommt nur sehr wenige Infos im Vorfeld.
Warum ist das so?
Bien-Zenker ist doch einer der größten FH Hersteller in D. Da müsste doch mehr Feedback, Erfahrungen, Bautagebücher zu finden sein!
BTW: Wie kommt man eigentlich an die Adressen von Bauherren die bereits mit Bien-Zenker bauen oder gebaut haben?
Grüßle
Im Netz ist kaum etwas über Erfahrungen rund um Bien-Zenker zu finden.
Interessiere mich für Bien-Zenker aber man bekommt nur sehr wenige Infos im Vorfeld.
Warum ist das so?
Bien-Zenker ist doch einer der größten FH Hersteller in D. Da müsste doch mehr Feedback, Erfahrungen, Bautagebücher zu finden sein!
BTW: Wie kommt man eigentlich an die Adressen von Bauherren die bereits mit Bien-Zenker bauen oder gebaut haben?
Grüßle
U
Username_wahl04.09.15 19:18Der Bauherr verpflichtet sich eine Zahlung von 5 % des Vertragspreises innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung durch Bien-Zenker auf eines der unter 3e genannten Konten von Bien-Zenker zu überweisen.
tomtom79 schrieb:
5% bei was ? Bei Unterschrift oder vor Baubeginn?Wenn es ne Anzahlung ist, ist das Grundstück. vor Leistung....bzw. ich vermute eher dass eine Leistung bezahlt wird, die nichts mit em Haus direkt zu tun hat....sondern vielmehr mit dem Vertrieb.U
Username_wahl05.09.15 08:05Soll/darf ich noch ein paar Auszüge aus den mir vorliegenden AGBs posten? Nur zum Nachdenken:
"Um den ordnungsgemäßen Bauablauf zu gewährleisten, ist der Bauherr bis zur Abnahme und Übergabe des Hauses nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Bauleiter von Bien-Zenker berechtigt, das Haus zu betreten."
"Um den ordnungsgemäßen Bauablauf zu gewährleisten, ist der Bauherr bis zur Abnahme und Übergabe des Hauses nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Bauleiter von Bien-Zenker berechtigt, das Haus zu betreten."
Das würde eine wirksame Kontrolle durch den Bauherren und seiner Bevollmächtigten, z. B. Sachverständiger verhindern, wenn damit auch ausgeschlossen ist, dass man z. B. abends, wenn alle Handwerker weg sind, nicht auf den Bau dürfte.
Ich habe zwar nicht mit Bien-Zenker gebaut, aber wenn ich daran denke, wie viele potenzielle Mängel ich schon bei der Ausführung entschärfen konnte, wäre mir bei einer strengen Auslegung dieser Regel (=Bauherr darf den Bau NIE betreten) Angst und Bange.
Ich habe zwar nicht mit Bien-Zenker gebaut, aber wenn ich daran denke, wie viele potenzielle Mängel ich schon bei der Ausführung entschärfen konnte, wäre mir bei einer strengen Auslegung dieser Regel (=Bauherr darf den Bau NIE betreten) Angst und Bange.
B
Bauexperte06.09.15 22:18Ich habe Deinen Beitrag "Passivhaus" gelöscht. Hier geht es nicht um eine Besprechung von Vertragsunterlagen oder AGB. Das KANN ein Forum nicht leisten. Wer sich dafür interessiert, kann sich die Unterlagen besorgen und mit einem RA seiner Wahl diskutieren.
Grüße, Bauexperte
Grüße, Bauexperte