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ᐅ Wann muss die Grundschuldbestellung erfolgen?


Erstellt am: 25.09.14 18:42

Timmi160825.09.14 18:42
Hallo Zusammen,

wir haben ein tolles Haus gefunden und dementsprechend der Maklerin zugesagt.
Sie möchte jetzt den Notartermin ausmachen, was auch in unserem Interesse ist.

Unser Finanzberater dagegen drängt darauf, die Wahl der Bank aufzuschieben,
da er mit weiter fallenden Zinsen rechnet.

Daher stellt sich mir die Frage, ob ich das Formular zur Grundschuldbestellung bereits beim Notartermin benötige oder ob man den Kauf auch so fix machen kann und die Grundschuldbestellung später nachreichen kann.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!


Gruß
DG25.09.14 19:02
Hallo, Timmi!

Grundsätzlich ist das Dein Problem mit der Finanzierung, beim Kaufvertrag einigt man sich zunächst mal nur auf den Kaufpreis und Du verpflichtest Dich, diesen in einem angemessenen Zeitraum zu zahlen. Kriegst Du keine Finanzierung oder zahlst aus irgendwelchen anderen Gründen nicht, wird der Kaufvertrag irgendwann rückabgewickelt und Du bist uU dem Verkäufer sogar noch schadensersatzpflichtig.

Die Frage ist also, welches Zeitfenster Du mit dem Verkäufer vereinbarst bzw. wie geduldig der ist.

Bedenken sollte man allerdings, dass man ohne Finanzierung/Kaufpreiszahlung auch nicht ins Grundbuch kommt. Die Umschreibung dauert in NRW nach Kaufpreiszahlung ca. 4-6 Wochen; in der Zwischenzeit muss man für jeden Sch****, den das Grundstück betrifft, den jetzigen Eigentümer bemühen/belästigen.

Das gilt auch speziell für den Bauantrag, der nur mit Zustimmung des Alt-Eigentümers auf dessen Grundstück gestellt werden kann.

Wenn Ihr es also eilig habt, ist das Zinsargument mMn irrelevant. Wenn Ihr mehr Zeit habt, kann man noch auf fallende Zinsen zocken.

MfG
Dirk Grafe
Bauexperte25.09.14 19:46
Hallo Dirk,
Dirk Grafe schrieb:

Das gilt auch speziell für den Bauantrag, der nur mit Zustimmung des Alt-Eigentümers auf dessen Grundstück gestellt werden kann.
Das stimmt nicht. Auch ein Dritter kann den Bauantrag stellen und genehmigt bekommen. Insoweit kein Problem für den Eigentümer, denn die Genehmigung wird "unbeschadet privater Rechte Dritter" erteilt

Grüße, Bauexperte
ypg25.09.14 20:16
Wie auch immer: die Ersparnis mit der aufgeschobenen Lebensqualität aufzuwiegen, wäre zu entscheiden.
Es gibt Menschen, die warten freiwillig auf den richtigen Moment in ihrem Leben... (Und wenn sie nicht gestorben sind, warten sie immer noch)
Aber mir dieses von einem unabhängigen Menschen sagen zu lassen, würde ich nicht zulassen.
Doc.Schnaggls25.09.14 21:51
Hallo Timmi,

naja, weiter fallende Zinsen...

Wohin sollen sie den noch fallen?

Inzwischen sind wir so weit, dass es schon negative Guthabenverzinsungen gibt.

Ich will Deinem Finanzberater ja nicht zu Nahe treten, aber hier scheint mir eine zweite Meinung unbedingt angeraten zu sein.

Wie schon richtig ausgeführt hat, brauchst Du beim Notartermin zum Kauf des Hauses noch keine bestätigte Finanzierung oder eine Grundschuldbestellungsurkunde.

Wenn Du allerdings nach Vertragsabschluss, warum auch immer, keine entsprechende Finanzierung mehr bekommst hast Du ein dickes Problem.

Ich, als Banker mit Immobilienfinanzierungserfahrung, würde dieses Risiko nicht eingehen wollen, wenn ich einen nennenswerten Teil des Kaufpreises finanzieren müsste.

Grüße,

Dirk
toxicmolotof25.09.14 22:40
Du solltest dir auf jeden Fall vorher eine "grundsätzliche Finanzierungszusage" einer Bank in die Tasche stecken. Den Vertrag und damit die Konditionen kann man ja immer noch fest machen.
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